Entscheidungsstichwort (Thema)
Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei versicherungspflichtigen Krankengeldbeziehern, deren Arbeitsunfähigkeit eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Übergangsgeldbezug unterbricht oder direkt daran anschließt
Orientierungssatz
Für versicherungspflichtige Krankengeldbezieher, deren Arbeitsunfähigkeit eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Übergangsgeldbezug unterbricht oder direkt daran anschließt, bestimmt sich die Bemessung der Beiträge zur Rentenversicherung während des Krankengeldbezuges nach 80 vH des der Leistung zu Grunde liegenden (fiktiven) Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens. Dies gilt auch für den Fall, dass unmittelbar vor dem Krankengeldbezug eine andere Entgeltersatzleistung bezogen worden ist.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck
vom 29. März 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten auch für das Berufungsverfahren.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 22.546,28 EUR festgesetzt.
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, welche Beitragsbemessungsgrundlage bei der Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge zugrunde zu legen ist, wenn Beiträge aufgrund des Bezuges von Krankengeld in unmittelbarem Anschluss an den Bezug von Übergangsgeld wegen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) zu zahlen sind. Die Klägerin wehrt sich gegen eine Nachforderung von Beiträgen für 29 Versicherte im Prüfzeitraum vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013 in Höhe von 22.546,28 EUR einschließlich Säumniszuschlägen.
Die klagende Krankenkasse entrichtete an die Beklagte in 29 Fällen für bei ihr Versicherte, die in dem Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013 im Anschluss an eine LTA mit Übergangsgeldbezug Krankengeld bezoge...