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Schleswig-Holsteinisches LSG Beschluss vom 20.08.2018 - L 5 KR 127/18 B ER

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Hilfsmittelversorgung. Bewegungstrainer "Innowalk". neue Behandlungsmethode. Erfordernis der positiven Anerkennung durch G-BA

 

Leitsatz (amtlich)

Bei dem Bewegungstrainer "Innowalk" handelt es sich um ein Hilfsmittel, für dessen Einsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung es als einer neuen Behandlungsmethode der positiven Anerkennung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bedarf.

 

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Schleswig vom 24. Mai 2018 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

 

Gründe

I.

Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Verpflichtung der Antragsgegnerin, sie mit dem Bewegungstrainer “Innowalk medium„ der Firma made for movement für sechs Monate zu versorgen.

Die 2008 geborene Antragstellerin ist bei der Antragsgegnerin krankenversichert. Sie beantragte bei der Antragsgegnerin im August 2017 die Versorgung mit dem Bewegungstrainer Innowalk medium für sechs Monate zur Miete. Dazu legte sie der Antragsgegnerin die ärztliche Verordnung des Kinderarztes P.... vom 27. Juli 2017, einen Bericht von diesem, einen Erprobungsbericht über die Zeit vom 12. Juni bis 12. Juli 2017 und einen Kostenvoranschlag für eine sechsmonatige Miete in Höhe von 4.563,65 EUR vor. Mit Bescheid vom 17. Oktober 2017 lehnte die Antragsgegnerin eine Kostenübernahme ab und verwies zur Begründung auf eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), der eine Versorgung nicht empfohlen habe. Der Innowalk-Trainer solle im Rahmen einer bislang nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethode eingesetzt werden. Dazu lägen ausreichend belastbare wissenschaftliche Daten nicht vor, das...

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