Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Schleswig-Holsteinisches FG Urteil vom 16.11.2022 - 4 K 20/21

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Revision eingelegt (BFH XI R 37/22)

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Veredelung von Reitpferden keine Erzeugung im Sinne des § 24 UStG

 

Leitsatz (amtlich)

Der Erwerb, die weitere Ausbildung / Verpflegung und der sich anschließende Verkauf von Reitpferden ("Veredelung von Reitpferden"), welche ein Steuerpflichtiger vornimmt, der grundsätzlich die Voraussetzungen von § 24 UStG erfüllt, unterliegen nicht der Durchschnittsbesteuerung.

Bei richtlinienkonformer Auslegung ist für die Anwendung von § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG erforderlich, dass die gelieferten Gegenstände von dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb selbst "erzeugt" wurden bzw. durch eine Verarbeitung der "im Wesentlichen aus seiner landwirtschaftlichen Produktion stammenden Erzeugnissen" entstanden sind; Umsätze mit zugekauften Produkten sind von § 24 UStG nicht erfasst. Die Veredelung von Reitpferden stellt insoweit keine "Erzeugung" eines (anderen) landwirtschaftlichen Produkts, sondern lediglich eine Qualitätsveränderung und Weiterveräußerung eines zugekauften Produkts dar.

Insoweit unterscheidet sich die umsatzsteuerliche Sichtweise von der ertragsteuerlichen Behandlung der Veredelung von Reitpferden (I R 71/03, BStBl. 2004, 742), wo eine landwirtschaftliche Tätigkeit dann ausscheidet, wenn die Tiere "alsbald" weiterverkauft werden (landwirtschaftlicher Veredelungsprozess dagegen bei einer Weiterveräußerung nach über einem Jahr).

 

Normenkette

UStG §§ 24, 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; MwStSystRL Art. 295 ff., Art. 295 Abs. 1 Nrn. 4-5, Art. 300

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 13.09.2023; Aktenzeichen XI R 37/22)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Einkauf von Reitpferden, sowie deren weitere Versorgung / Ausbildung und späterer Verkauf als hochwertige Reitpferde der Durchschnittsbesteuerung nach § 24 Umsatzsteuergesetz -UStG- unterliegt oder nicht.

Der Kläger betreibt eine Pferdezucht und einen Pferdehandel und erzielt damit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (LuF) und aus Gewerbebetrieb. Seiner am 11. Dezember 2015 elektronisch übermittelten Umsatzsteuererklärung für das Streitjahr 2013 stimmte das Finanzamt zunächst zu.

In der Zeit vom 2. Mai 2017 bis zum 6. August 2018 führte das Finanzamt (mit Unterbrechungen) beim Kläger eine Betriebsprüfung durch. Die Ergebnisse sind im Bericht vom 5. Februar 2019 zusammengefasst. Soweit für den Rechtsstreit relevant, traf die Prüferin im Wesentlichen folgende - in tatsächlicher Hinsicht weitgehend unstreitige - Feststellungen:

Der Kläger erwarb mehrfach junge Reitpferde (ca. 5 - 7 Jahre alt, jeweils Wallache), versorgte und bildete diese weiter aus und verkaufte sie mit z.T. erheblichem Gewinn weiter. Teilweise wurden die Pferdeeinkäufe zunächst im Gewerbebetrieb des Klägers mit dem entsprechenden Vorsteuerabzug gebucht. Später ordnete der Kläger diese Pferde der LuF zu, berichtigte den Vorsteuerabzug und verkaufte sie unter Anwendung der Regelungen des § 24 UStG. Bei zwei Wallachen wurde sowohl der Einkauf als auch der Verkauf in der LuF unter Anwendung der Regelungen des § 24 UStG gebucht. Es ist unstreitig, dass für die Tiere eine ausreichende eigene Futtergrundlage vorhanden, bzw. die Vieheinheitengrenze des § 51 BewG nicht überschritten war.

Die Betriebsprüferin folgte der umsatzsteuerlichen Behandlung des Klägers nicht. Zwar habe der BFH (Urteil vom 17. Dezember 2008, IV R 34/04, BStBl. II 2009, 453) entschieden, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb nicht dadurch zu einem Gewerbebetrieb werde, dass der Unternehmer Pferde zukaufe, sie während einer nicht nur kurzen Aufenthaltsdauer zu hochwertigen Reitpferden ausbilde (Veredelung) und dann weiterverkaufe. Dieses Urteil sei jedoch zu § 13 EStG ergangen. § 24 UStG dagegen gelte nur für die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und für landwirtschaftliche Dienstleistungen. Zugekaufte Produkte - wie hier - würden nur dann unter diese Vorschrift fallen, wenn sie durch urproduktive Tätigkeiten zu einem Produkt anderer Marktgängigkeit weiterverarbeitet würden. Dies sei hier nicht der Fall, weil die Reitpferde jeweils Reitpferde geblieben seien und sich lediglich ihr Marktwert erhöht habe. Ein zugekauftes Reitpferd gelte daher nicht als selbsterzeugtes landwirtschaftliches Produkt. Konkret betroffen seien dabei folgende Tiere:

Pferd

Auswirkung im Streitjahr

A

Einkauf gewerblich (Juni 2013) mit 19% Vorsteuer aus xxx EUR, später Vorsteuerkorrektur wegen LuF und Verkauf (August 2013) für xxx EUR

- xxx EUR

+ xxx EUR

D

Einkauf gewerblich (Dezember 2012) mit 19% Vorsteuer aus xxx EUR, dann Verkauf (August 2013) aus LuF für xxx EUR

---

+ xxx EUR

H

Einkauf gewerblich (September 2010) mit 19% Vorsteuer aus xxx EUR, dann mit Vorsteuerbereinigung in LuF (Juli 2012) und Verkauf (September 2013) für xxx EUR

---

+ xxx EUR

K

Einkauf (Juni 2013) mit 19% Vorsteuer auf xxx EUR, dann mit Vorsteuerberichtigung in die LuF gebucht und Verkauf (September 2013) für xxx EUR

- xxx EUR

+ xxx EUR

O

Einkauf (April 2013) ohne Vorsteuerabzug für xxx EUR, dann Verkauf (November 2013) au...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Steuern und Nebenleistungen, Betriebsausgaben
    4.457
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    3.338
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    3.217
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    2.578
  • Betriebsbedarf
    2.566
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer
    2.513
  • Software, Anschaffung und Abschreibung
    2.493
  • Anzahlungen, geleistete
    2.479
  • Jahresabschluss, Abgrenzung Vorsteuer
    2.366
  • Abschreibung, gebrauchte Wirtschaftsgüter / 6 Gebrauchter Firmen-Pkw: Besonderheiten bei der Schätzung der Nutzungsdauer
    2.313
  • Firmen-Pkw, Privatnutzung von Elektrofahrzeugen / 3 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen: Anwendung der 1-%-Regelung
    2.268
  • Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente
    2.261
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    2.233
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    2.216
  • Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung/Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    2.154
  • Nachforderungszinsen
    2.107
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    2.103
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    2.100
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    2.080
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    2.072
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
BFH: Grenzen der Pauschalbesteuerung für Landwirte bei Sport-, Renn- und Turnierpferden
Pferderennen (1)
Bild: Project Photos GmbH & Co. KG

Die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG findet auf den Verkauf von Sport-, Renn- und Turnierpferden keine Anwendung.


Schleswig-Holsteinisches FG: Veredelung von Reitpferden
Pferde
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

Das Schleswig-Holsteinische FG hat über die Anwendung von § 24 UStG bei der Veredelung von Reitpferden entschieden.


FG Baden-Württemberg: Herstellung von Alkohol durch einen Obstlandwirt
Getränkekiste
Bild: mauritius images / imageBROKER / Hans Lippert

Das FG Baden-Württemberg musste entscheiden, ob für die Herstellung von Alkohol durch einen Obstlandwirt mit angeschlossener Brennerei eine Versteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG infrage kommt.


Haufe Shop: Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
Bild: Haufe Shop

Ob Digital Finance/CFO4.0, E-Invoicing oder Robotic Accounting - das Buch greift verschiedene Facetten der digitalen Transformation im Finanz- und Rechnungswesen auf. Es zeigt, wie Handlungsbedarf frühzeitig erkannt, die Umsetzung praxistauglicher Strategien und der Einsatz generativer KI vorangetrieben werden können.


Grenzen der Pauschalbesteuerung für Landwirte; Besteuerung bei Sport-, Renn- und Turnierpferden
Grenzen der Pauschalbesteuerung für Landwirte; Besteuerung bei Sport-, Renn- und Turnierpferden

  Leitsatz Die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG findet auf den Verkauf von Sport‐, Renn- und Turnierpferden keine Anwendung.  Normenkette § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG, Art. 296, Art. 300 Nr. 1, Art. 295 Abs. 1 Nr. 4 und 5, ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren