Entscheidungsstichwort (Thema)
Veräußerungsgewinn bei Erwerb von Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen und nachfolgender Auslieferung des physischen Goldes
Leitsatz (redaktionell)
Werden Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen erworben und macht der Erwerber gegenüber der Emittentin seinen in der Inhaberschuldverschreibung verbrieften (Sachlieferungs-)Anspruch auf Lieferung physischen Goldes geltend, so ist – anders als beim Verkauf der Inhaberschuldverschreibungen – allein in der Einlösung der Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung verbunden mit der Auslieferung des physischen Goldes innerhalb der Frist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG keine Veräußerung im Sinne der §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu sehen.
Normenkette
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 23 Abs. 1 Nr. 2
Nachgehend
Tatbestand
Die Kläger wenden sich gegen den Ansatz von Veräußerungsgewinnen im Rahmen von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften nach §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG im Einkommensteuerbescheid 2011, die sich nach Auffassung des Beklagten aus dem Erwerb von Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen und der nachfolgenden Auslieferung des physischen Goldes an die Kläger ergeben.
Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr zusammen veranlagt wurden. Der Kläger erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus Beteiligungen, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte. Die Ehefrau bezog Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Der Kläger erwarb am 22. Februar 2011 1.000 Xetra-Gold-(Teil-)Inhaberschuldverschreibungen (im Folgenden: Xetra-Gold) zum Preis von 33.556,90 €.
Bei Xetra-Gold handelt es sich um ein börsenfähiges Wertpapier in Form einer nennwertlosen, in ihrer Laufzeit unbefristeten Inhabersc...