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Schleswig-Holsteinisches FG Urteil vom 04.12.2013 - 2 K 100/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Teilwertermittlung eines Seeschiffes

 

Leitsatz (redaktionell)

Zur Teilwertermittlung eines Seeschiffes bei der Feststellung eines Unterschiedsbetrages gem. § 5 a Abs. 4 EStG.

 

Normenkette

EStG § 5a

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 17.08.2017; Aktenzeichen IV R 3/14)

 

Tatbestand

Der Kläger wendet sich nunmehr nur noch gegen die Feststellung eines Unterschiedsbetrages gemäß § 5 a Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG).

Der Kläger war als Kommanditist mit einer im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage in Höhe von 273.504,00 EUR (entspricht ca. 1,78 % der Kommanditanteile insgesamt) an der Schifffahrtsgesellschaft ...GmbH & Co. KG (Beigeladene) beteiligt. Die von ihm zu entrichtende Pflichteinlage in Höhe von 160.000,00 EUR hatte er erbracht.

Gegenstand des Unternehmens der Beigeladenen war der Erwerb und Betrieb des Rohöltankers MT "X". Dieser ist im Mai 1998 auf der ... Co. Ltd. in Südkorea gebaut worden. Mit Kaufvertrag von Oktober 2002 hat die Beigeladene den Rohöltanker von der B GmbH & Co. KG zum ... Oktober 2002 erworben. Der Kaufpreis betrug 42,5 Millionen US-Dollar. Die Beigeladene schloss mit der zu diesem Zweck errichteten E Ltd. einen Treuhandvertrag. In Erfüllung sowohl des Kaufvertrages als auch des Treuhandvertrages wurde das Eigentum an dem Schiff unmittelbar von der B GmbH und Co. KG auf die E Ltd. übertragen. Das Schiff wurde im Jahre 2000 in das Seeschiffsregister der Bundesrepublik Deutschland beim Amtsgericht unter der Nummer ... eingetragen. Mit dem Erwerb des Schiffes durch die Beigeladene ist per ... Oktober 2002 die Löschung des Schiffes im Seeschiffsregister der Bundesrepublik Deutschland erfolgt und somit auch das Recht zur Führung der Bundesflagge. Das Schiff ist unter dem ... Oktober 2002 in das Seeschiffsregister des Staates ...

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