Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitsförderung. Winterbeschäftigungs-Umlage. Baubetriebseigenschaft. Internetauftritt als Indiz. keine Umlagepflicht des Elektrobetriebs mangels eigenständiger Betriebsabteilung für Bauleistungen
Leitsatz (amtlich)
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Betrieb zur Zahlung der Winterbeschäftigungs-Umlage verpflichtet ist, kommt es nicht allein auf die Darstellung des Betriebes nach Außen hin an, sondern auf die tatsächlichen Umstände innerhalb des Betriebes. Der Internetauftritt des Betriebes kann lediglich ein wichtiges Indiz darstellen.
Tenor
I. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 4. Mai 2015 sowie der Bescheid der Beklagten vom 15. Oktober 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24. November 2014 aufgehoben.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens für beide Instanzen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
IV. Der Streitwert wird auf 54.878,31 EUR festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich mit ihrer Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 4. Mai 2015, welches ihre Klage gerichtet gegen die Verpflichtung zur Zahlung einer Winterbeschäftigungs-Umlage nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III) für die Zeit von Dezember 2008 bis September 2013 und einer damit einhergehenden Nachzahlung in Höhe von insgesamt 54.878,31 EUR abgewiesen hat.
Die Klägerin betreibt das mittelständische inhabergeführte Familienunternehmen "X...." mit etwa 200 Mitarbeitern in A..... Das Unternehmen wurde vom Vater der Klägerin, der Elektromeister war, 1978 gegründet und von ihm bis zu seinem Tod im August 2012 geführt. In der Folge übernahm die Klägerin, die Elektrotechnik studiert hat, als alleinige Inhaberin das Unternehmen und leitet es seitdem. Sie ist Mitglie...