Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sächsisches LSG Urteil vom 28.08.2019 - L 1 KR 220/15

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Beendigung einer freiwilligen Krankenversicherung in Deutschland. Aufnahme einer nach schweizerischem Recht versicherungspflichtigen Beschäftigung. Kollisionsnorm des Art 14 Abs 2 S 1 EGV 883/2004. Maßgeblichkeit der Versicherungspflicht, nicht des tatsächlichen Bestehens einer Versicherung. Erledigung der zuvor ergangenen Beitragsbescheide

 

Leitsatz (amtlich)

1. Für die Kollisionsregel des Art 14 Abs 2 S 1 VO (EG) Nr 883/2004 (juris: EGV 883/2004) kommt es nicht darauf an, ob die Versicherung tatsächlich durchgeführt wurde, sondern allein darauf, ob die betreffende Person der Versicherungspflicht unterliegt.

2. Das Ende der freiwilligen Mitgliedschaft führt zu einer Erledigung iSv § 39 Abs 2 SGB X der zuvor ergangenen Beitragsbescheide, die damit - auch ohne ausdrückliche Aufhebung - ihre Wirkung verlieren.

 

Tenor

I. Die Berufung der Beklagen gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 17. Juli 2015 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu I wie folgt neu gefasst wird: "Die Bescheide vom 17. Mai 2013 und 2. Januar 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. April 2014 werden aufgehoben."

II. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist das Ruhen eines Krankengeldanspruchs für die Zeit vom 24.12.2013 bis 31.01.2014.

Der 1974 geborene Kläger war ab dem 01.05.2011 freiwillig als hauptberuflich selbständig Tätiger bei der Beklagten krankenversichert. Zuletzt berechnete die Beklagte mit vorläufigem Beitragsbescheid vom 01.08.2012 die ab 01.08.2012 zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlenden Beiträge auf der Grundlage von monatlichen Einkünften in Höhe von 1.968,75 EUR. Hieraus ergaben sich...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Einkaufsrecht in der Praxis
Einkaufsrecht in der Praxis
Bild: Haufe Shop

Sicher agieren im Einkauf! Das Buch vereint juristisches Wissen mit Praxisanforderungen und bietet einen Überblick über Rechtsfragen im Beschaffungsprozess – von Verträgen bis Datenschutz. Mit Checklisten, Vorlagen und Praxisbeispielen.


EuGH C-302/84
EuGH C-302/84

Entscheidungsstichwort (Thema) ERSUCHEN UM VORABENTSCHEIDUNG, VORGELEGT VOM RAAD VAN BEROEP' S-HERTOGENBOSCH. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER. LEISTUNGEN BEI ARBEITSUNFAEHIGKEIT. ANWENDBARE RECHTSVORSCHRIFTEN. RECHTSVORSCHRIFTEN DES ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren