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Sächsisches LSG Urteil vom 13.11.2013 - L 7 EG 5/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Elterngeld. Partnermonate. Unmöglichkeit der Betreuung durch anderen Elternteil. Soldat in der französischen Armee. Wohnsitz in Deutschland. Europarecht

 

Orientierungssatz

Es ist nicht europarechtlich geboten, bei der Auslegung des § 4 Abs 3 S 3 BEEG diejenigen, die aufgrund ausländischer Dienstverhältnisse (hier: Soldat in der französischen Armee) nicht ihren Wohnsitz in Deutschland nehmen können, gegenüber denjenigen besser zu stellen, die aufgrund eines inländischen Entsendungsvertrages ihre Arbeit im Ausland aufnehmen müssen.

 

Normenkette

BEEG § 4 Abs. 3 S. 2; VO (EU) 883/2004 Art. 3 Abs. 1 Buchst. j; VO (EU) 492/2011 Art. 7 Abs. 2; VO (EG) 1408/71 Art. 73

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 10.07.2014; Aktenzeichen B 10 EG 2/14 B)

 

Tenor

I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 22. März 2012 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin für ihr 2009 geborenes Kind V… C… N… über den 22.03.2010 hinaus bis zum 22.05.2010 Elterngeld i.H.v. 1.800,00 € monatlich zu zahlen ist.

Die Klägerin ist Sanitätsoffizierin der Bundeswehr. Der Vater des Kindes ist französischer Staatsangehöriger, der Soldat bei der französischen Armee ist und in Frankreich lebt.

Am 01.04.2009 beantragte die Klägerin Elterngeld bei der Beklagten für den 1. bis 14. Lebensmonat des Kindes. Bis zum Beginn der Elternzeit erhielt sie volle Dienstbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Wegen der Gehaltsbescheinigungen für die Zeit vom 01.11.2007 bis zum 31.03.2009 wird auf Blatt 8 bis 22 der Leistungsakte (LA) Bezug genommen. Nach der Erklärung zum Einkommen Blatt 6 der Leistungsakte leben die Ehegatten aufgrund der...

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