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Sächsisches LSG Urteil vom 10.10.2000 - L 4 RA 76/99

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Verfahrensgang

SG Leipzig (Aktenzeichen S 13 RA 229/97)

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 26.07.2007; Aktenzeichen 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07)

BSG (Urteil vom 31.07.2002; Aktenzeichen B 4 RA 120/00 R)

BSG (Urteil vom 30.07.2002; Aktenzeichen B 4 RA 125/00 R)

BSG (Urteil vom 30.07.2002; Aktenzeichen B 4 RA 10/01 R)

BSG (Urteil vom 30.07.2002; Aktenzeichen B 4 RA 1/01 R)

 

Tenor

I. Die Klage gegen den Bescheid vom 16.12.1999 und die Rentenanpassungsmitteilung zum 01.07.2000 wird abgewiesen.

II. Die Beklagte hat dem Kläger 1/4 der außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge zu erstatten.

III. Die Revision wird beschränkt auf die Frage der Rentenanpassung zum 01.07.2000 zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Höhe der Invaliden- und Altersrente des Klägers, insbesondere um die Art der Dynamisierung des besitzgeschützten Betrages und die für die Rente nach dem Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI) zu berücksichtigenden Zeiten sowie deren Bewertung.

Der am … geborene Kläger wurde nach Schulentlassung zunächst zum Arbeitsdienst, dann zur Wehrmacht eingezogen, war zuletzt Gefreiter. Nach der Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft im Mai 1946 war der Kläger im Kreis L. bis November 1946 als Landarbeiter und Milchfahrer tätig. Im Dezember wurde er als Anwärter in B. in den Polizeidienst aufgenommen. Aus dem Dienst wurde er im Februar 1947 entlassen. Ab April 1947 bis September 1948 war er als Lagerist und Expedient bei einer Schuhfirma in B. tätig. Im Oktober 1948 wurde er wieder in den Polizeidienst eingestellt. Seit Februar 1949 ist er ausschließlich im Beitrittsgebiet beschäftigt. In einem Fernstudium erwarb er den Grad eines Diplom-Ingenieurökonomen, war dann als leitender Ingenieur, Betriebs- und Kombinatsdirektor tätig. 1987 promovierte er zum „Doktor ...

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  Leitsatz (amtlich) 1. Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des § 6 Abs. 2 und des § 6 Abs. 3 Nr. 7 AAÜG in der Fassung des Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetzes über die Berücksichtigung von Arbeitsentgelten oder Arbeitseinkommen zusatz- und ...

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