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Sächsisches LAG Urteil vom 23.09.1992 - Sa 18/92

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Verfahrensgang

KreisG Leipzig-Stadt (Urteil vom 28.01.1992; Aktenzeichen 19 Ca 64/91)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 16.12.1993; Aktenzeichen 8 AZR 679/92)

 

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Kreisgerichts Leipzig-Stadt vom 28. Januar 1992 – 19 Ca 64/91 – abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Der 51jährige Kläger war ab 01. August 1963 als Lehrer für Mathematik und Physik an öffentlichen Schulen in der ehemaligen DDR tätig. Ab 01. August 1979 wurde er mit seinem Einverständnis als Lehrer für Wehrunterricht eingesetzt und als „Ausbildungsleiter für Wehrunterricht” vergütet. Die Wahl fiel auf ihn, weil er Reserveoffizier war. Während der Zeit seiner Tätigkeit als Lehrer für Wehrunterricht übernahm er aushilfsweise auch Unterricht in seinen Fächern Mathematik und Physik. Seit 1990 wird er wieder als Lehrer für Mathematik und Physik beschäftigt.

Ab 01. August 1979 wurde er mit seinem Einverständnis als Lehrer für Wehrunterricht an allen Oberschulen des Kreises … eingesetzt und als „Ausbildungsleiter für Wehrunterricht” vergütet. Die Wahl fiel auf ihn, weil er Reserveoffizier war. Während der Zeit seiner Tätigkeit als Lehrer für Wehrunterricht übernahm er aushilfsweise auch Unterricht in anderen Fächern (Sport und Englisch).

Seit 01. März 1990 wird der Kläger wieder als Lehrer für Sport, Geschichte und Englisch an der … beschäftigt.

Mit Schreiben vom 24. September 1991 kündigte das Oberschulamt … im Namen des Beklagten das Arbeitsverhältnis des Klägers zum 31. Dezember 1991 unter Hinweis auf Vorschriften des Einigungsvertrages, weil der Kläger als Ausbildungsleiter Wehrunterricht tätig gewesen sei.

Der Kläger hat vorgetragen, er habe im Rahmen seiner Tätigkeit als Lehr...

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BAG 8 AZR 679/92
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag  Normenkette Personalvertretungsgesetz der DDR §§ 79, 82 Abs. 1, 5-6, § 116b Abs. 2; BPersVG §§ 79, 82; Bundes-Angestelltentarifvertrag-Ost § 53 Abs. 2; ...

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