Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sächsisches FG Urteil vom 08.11.2016 - 3 K 218/16

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Erstellung eines Schadensgutachtens sowie Ausschachtungsarbeiten am Mauerwerk zur Schadensfeststellung als Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ist die Abdichtung des Kellers eines Hauses gegen von außen eindringendes Grund- und Niederschlagswasser infolge von Baumängeln undicht und deswegen nahezu der gesamte Kellerbereich von Feuchtigkeitsschäden betroffen, so handelt es sich bei den Kosten der Suchschachtung (hier: Erdaushub bis 4 m Tiefe mit Sicherung der Baugrube durch einen Zaun, Installation einer Wasserhaltung gegen eindringendes Regenwasser) grundsätzlich um steuerermäßigte Handwerkerleistungen i. S. d. § 35a Abs. 3 EStG. Die steuerbegünstigten Aufwendungen sind aber um eine Erstattung zu kürzen, die der Steuerpflichtige aufgrund eines Vergleichs mit der – die Baumängel verschuldenden – Baufirma im gleichen oder einem späteren Veranlagungszeitraum erhält.

2. Lässt der Steuerpflichtige betreffend den undichten Keller zur Untermauerung von Regressansprüchen gegen das Bauunternehmen ein Schadensgutachten von einem Bausachverständigen erstellen und hat der beauftragte Bauingenieur unter Zuziehung eines Statikers die weitaus überwiegende Anzahl der abgerechneten Stunden mit der Erstellung des Gutachtens in seinem eigenen Büro verbracht, so scheidet eine Berücksichtigung der Aufwendungen für das Gutachten nach § 35a Abs. 3, 4 EStG aus, da es sich bei den Gutachterkosten nicht um Leistungen eines „Handwerkers” handelt und das Gutachten auch nicht „im Haushalt” des Steuerpflichtigen erstellt worden ist. Da die Kosten auf Baumängel zurückzuführen sind, liegen insoweit auch keine außergewöhnlichen Belastungen vor.

3. Ein Abzug der Kosten der Handwerkerleistung scheidet aus, wenn und soweit die Ausgaben den Steuerpflichtigen nicht endgültig belasten, sondern dieser von dritter Seite einen Ersatz erhält. Das gilt unabhängig davon, ob dieser Ersatz noch im gleichen oder erst in einem späteren anderen Veranlagungszeitraum geleistet wird (Anschluss an BMF, Schreiben v. 10.1.2014, IV C 4-S 2296-b/07/0003:004, 2014/0023765, BStBl 2014 I S. 75, und FG Münster, Urteil v. 6.4.2016, 13 K 136/15 E).

 

Normenkette

EStG 2014 § 35a Abs. 3-4, § 33 Abs. 1-2

 

Tenor

1. Der Einkommensteuerbescheid 2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung wird dahingehend geändert, dass zusätzliche Handwerkerleistungen iHv. EUR 76,81 (Schornsteinfeger) und EUR 1.490,48 (75 % der Kosten der Suchschachtung) zum Abzug nach § 35a Abs. 3 EStG zugelassen werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 70 % und der Beklagte zu 30%.

3. Die Revision wird zugelassen.

4. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten, ob die Erstellung eines Schadensgutachtens sowie Ausschachtungsarbeiten am Mauerwerk zur Schadensfeststellung als Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG zu berücksichtigen sind.

Die Kläger sind zusammen veranlagte Eheleute. Die Abdichtung des Kellers ihres Einfamilienhauses gegen von außen eindringendes Grund- und Niederschlagswasser war undicht, so dass nahezu der gesamte Kellerbereich von Feuchtigkeitsschäden betroffen war.

In ihrer Einkommensteuererklärung 2014 machten sie als Handwerkerleistungen iSd. § 35a Abs. 3 EStG u.a. Kosten für das Gutachten eines Bausachverständigen (EUR 2.967,56), Kosten für eine Suchschachtung am Haus (EUR 1.987,30) sowie für den Schornsteinfeger (EUR 76,81) geltend.

Den Kosten für den Bausachverständigen liegt eine Rechnung des Bausachverständigenbüros A vom 10. Juli 2014 zugrunde. Diese setzt sich zusammen aus einem Stundenaufwand von EUR 21,25 und Fremdkosten für Statikerstellung durch das Ingenieurbüro B iHv. EUR 900,– (Blatt 13 Rechtsbehelfsakte). Aus der Stundenliste (Blatt 14 Rechtsbehelfsakte) ergibt sich, dass 6,75 Stunden auf Ortstermine entfielen und die restliche Zeit auf die Erstellung des Gutachtens. Die Statikerleistungen bestanden in einer statischen Untersuchung der Außenwände zur Schadensanalyse (Blatt 15 Rechtsbehelfsakte). Das Gutachten (Blatt 4 ff. der Finanzgerichtsakte) sollte zu folgenden Fragen erstellt werden: Welche Feuchtigkeitsschäden sind an den Wänden vorhanden? Welche Ursachen haben die Feuchtigkeitsbildungen? Welche Maßnahmen sind aus Sicht des Gutachters erforderlich, um die Beanstandungen zu beheben? Wer ist aus Sicht des Gutachters für die vorhandenen Feuchtigkeitsbildungen verantwortlich? Die Kosten des Gutachtens wurden von den Klägern unbar beglichen (Blatt 53 der Finanzgerichtsakte).

Die Kosten für die Suchschachtung iHv. EUR 1.987,30 wurden den Klägern am 7. Juli 2014 von der Firma C in Rechnung gestellt (Blatt 16 Rechtsbehelfsakte) und von den Klägern unbar bezahlt (Blatt 53 der Finanzgerichtsakte). Die Leistungen bestanden ausw...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Steuern und Nebenleistungen, Betriebsausgaben
    3.868
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    3.035
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    2.710
  • Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente
    2.665
  • Betriebsbedarf
    2.500
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer
    2.357
  • Software, Anschaffung und Abschreibung
    2.331
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    2.325
  • Jahresabschluss, Abgrenzung Vorsteuer
    2.263
  • Anzahlungen, geleistete
    2.205
  • Firmen-Pkw, Privatnutzung von Elektrofahrzeugen / 3 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen: Anwendung der 1-%-Regelung
    2.094
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    2.085
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    2.039
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    2.038
  • Abschreibung, gebrauchte Wirtschaftsgüter / 6 Gebrauchter Firmen-Pkw: Besonderheiten bei der Schätzung der Nutzungsdauer
    2.022
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    2.017
  • Größenklassen
    2.017
  • Degressive Abschreibung bei beweglichen Wirtschaftsgütern / 2.2 Wie hoch ist die degressive AfA?
    1.947
  • Darlehen: Zinsen, Disagio und Tilgung richtig abgrenzen und buchen
    1.890
  • Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung/Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    1.863
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Richtig buchen und bewerten: Das Firmenfahrzeug in Buchhaltung und Jahresabschluss
Das Firmenfahrzeug in Buchhaltung und Jahresabschluss
Bild: Haufe Shop

Besser kaufen oder leasen? Welche Kosten können von der Steuer abgesetzt werden? Hat es Vorteile, ein Elektro- oder Hybridfahrzeug anzuschaffen? Dieses Buch beantwortet zuverlässig Ihre Fragen rund um die buchhalterische Behandlung von Firmenwagen.


Handwerkerleistungen nach § 35a EStG bei Erstellung von Schadensgutachten
Handwerkerleistungen nach § 35a EStG bei Erstellung von Schadensgutachten

  Leitsatz Aufwendungen eines Gutachters für die Erstellung eines Schadensgutachtens sind mangels "im Haushalt" ausgeführter "Handwerkerleistungen" nicht nach § 35a EStG berücksichtigungsfähig. Abzugsfähig sind jedoch die Kosten für eine sogenannte ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren