Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sächsisches FG Urteil vom 08.02.2000 - 2 K 908/97

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorsteuerabzug für Aufwendungen im Zusammenhang mit einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen

 

Leitsatz (redaktionell)

Ob für Aufwendungen, die im Hinblick auf eine nach § 1 Abs.1a UStG nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen getätigt werden, beim Veräußerer ein Vorsteuerabzug möglich ist, hängt nicht davon ab, zu welchen Verwendungsumsätzen der Erwerber als Rechtsnachfolger die erworbenen Gegenstände künftig einsetzt, sondern davon, zu welchen Verwendungsumsätzen der Veräußerer die Gegenstände vor der Veräußerung eingesetzt hat (im Streitfall: kein Vorsteuerabzug eines Arztes mit bisher ausschließlich steuerfreien Umsätzen).

 

Normenkette

UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 1 Abs. 1a, § 15 Abs. 2 Nr. 1; EWGRL 388/77 Art. 17 Abs. 2; UStG § 4 Nr. 14

 

Tatbestand

Der Kläger war als freiberuflicher Arzt tätig. Er führte nur umsatzsteuerfreie Umsätze im Sinne des § 4 Nr. 14 UStG aus. Im Jahre 1994 veräußerte er seine Praxis mit sämtlichen Einrichtungsgegenständen, Instrumentarien etc. für 230.000,– DM an den Internisten Dr. … Der Kaufpreis entfiel in Höhe von 150.000,– DM auf „die materiellen Werte” und in Höhe von 80.000,– DM auf den „imateriellen Wert (Goodwill)”. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den zu den FG-Akten gereichten Praxisübernahmevertrag verwiesen. Als Geschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Abs. 1 a UStG unterlag der Praxisverkauf nicht der Umsatzsteuer.

In seiner Umsatzsteuererklärung für das streitige Vorjahr 1993 nahm der Kläger einen Vorsteuerabzug in Höhe von 849,08 DM in Anspruch. Die Vorsteuern resultierten in Höhe von 66,55 DM aus anwaltlichen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Praxisaufgabe und in Höhe von 782,43 DM aus der von dem Sachverständigen Dr. S… abgerechneten Praxisbewertung.

Der Beklagte – das Finanzamt (FA) – setzte die Umsatzsteuer abweichend von der Erklärung mit 0,– DM fest. Es vertrat die Auffassung, ein Vorsteuerabzug komme nicht in Betracht, weil der Kläger vor der Praxisveräußerung ausschließlich abzugsschädliche steuerfreie Umsätze ausgeführt habe und der Umsatz. Im Rahmen einer Praxisveräußerung gemäß § 1 Abs. 1 a UStG nicht der Umsatzsteuer unterliege.

Nach erfolglosem Einspruch erhob der Kläger Klage. Zur Begründung macht er geltend, als Unternehmer sei er grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt, sofern kein Ausschlußtatbestand vorliege. Der Vorsteuerabzug sei gemäß § 15 Abs. 2 UStG nur ausgeschlossen, wenn die Vorsteuern im Zusammenhang stünden mit abzugsschädlichen steuerfreien Umsätzen (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG) oder mit Umsätzen im Ausland, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 UStG) oder mit unentgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen, die steuerfrei wären, wenn sie gegen Entgelt ausgeführt würden (§ 15 Abs. 2 Nr. 3 UStG). Keiner dieser Ausschlußtatbestände sei erfüllt. Die Nichtsteuerbarkeit einer Geschäftsveräußerung schließe einen Vorsteuerabzug nicht aus, weil es sich bei ihr nicht um eine abzugsschädliche steuerfreie Verwendung handle. Der abzugsberechtigte Unternehmer ohne (steuerpflichtigen) Umsatz sei dem Umsatzsteuerrecht nicht fremd. So tätige z. B. eine Firma im Freihafen ausschließlich nicht steuerbare Umsätze. Trotzdem seien in Rechnung gestellte Vorsteuern für Beratungsleistungen im Erhebungsgebiet in vollem Umfang abziehbar. Weiterhin könne der ausschließlich steuerfrei Umsätze im Sinne von § 15 Abs. 3 UStG ausführende Unternehmer seine Vorsteuerbeträge abziehen. Schließlich sei auch der sogenannte erfolglose Unternehmer ohne Umsatz zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Kläger beantragt,

in Abänderung der Einspruchsentscheidung vom 09.06.1997 und des Umsatzsteuerbescheids vom 24.07.1996 die Umsatzsteuer für 1993 auf – 849,08 DM festzusetzen.

Das Finanzamt beantragt, die Klage abzuweisen.

Es hält unter Bezugnahme auf die Verfügung der OFD Chemnitz vom 25.07.1997 daran fest, dass der Vorsteuerabzug wegen der Steuerfreiheit der Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt nach § 4 Nr. 14 UStG gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausgeschlossen sei.

 

Entscheidungsgründe

Die Klage ist nicht begründet.

Dem Kläger steht nach § 15 Abs. 2 UStG ein Vorsteuerabzug nicht zu.

Unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG kann der Unternehmer die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für Leistungen, die von anderen Unternehmern für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuerbeträge abziehen. Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist die Steuer für die sonstigen Leistungen, die der Unternehmer zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Verwendet der Unternehmer die Leistungsbezüge sowohl für Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch für Umsätze, die den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG ausschließen, so ist der Teil der jeweiligen Vorsteuerbeträge nicht abziehbar, die den zum Ausschluß vom Vorsteuerabzug führenden Umsätzen wirtschaftlich zuzurechnen ist (§ 15 Abs. 4 Satz 1 UStG).

Eine Verwendung der Leistungsbezüge f...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    262
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    170
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    129
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    125
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    119
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    113
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    111
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    111
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    109
  • Änderungsvorschriften / 5 Gegenrechnung materieller Fehler
    105
  • Praxisveräußerung, Praxisaufgabe und Praxisübertragung: ... / 2.1 Tod eines Freiberuflers
    105
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 29 Zerlegungsmaßstab / 3.2 Zerlegung nach Arbeitslöhnen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG)
    95
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    93
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 7 Gewerbeertrag / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen
    93
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    93
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 173 Aufhebung oder Änderung von ... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens
    92
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners
    85
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 13b Begünstigtes Vermögen
    73
  • Pflegekosten / 1.3 Unterbringung in einem Heim
    71
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorbemerkungen zu §§ 172–177 / 3.1 Formelle Bestandskraft als Unanfechtbarkeit
    71
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
FG Kommentierung: Vorsteuerabzug eines Landwirts
Tractor spreading fertilizer in field
Bild: Haufe Online Redaktion

Wer als Durchschnittssatzversteuerer Eingangsleistungen bezieht, um diese wegen Überschreitens der Umsatzgrenze für regelversteuerte Umsätze zu verwenden, ist daraus zum Vorsteuerabzug berechtigt. So entschied das Niedersächsische FG.


BFH: Zum Vorsteuerabzug aus dem Neubau einer Heizungsanlage bei Wohnraumvermietung
Heizungsinstallateur
Bild: epr/VDZ

Schuldet der Vermieter von Wohnraum zum vertragsgemäßen Gebrauch auch die Versorgung mit Wärme und warmem Wasser, stehen Kosten des Vermieters für eine neue Heizungsanlage jedenfalls dann im direkten und unmittelbaren Zusammenhang zur steuerfreien Vermietung, wenn es sich dabei nicht um Betriebskosten handelt, die der Mieter gesondert zu tragen hat.


Haufe Shop: Die Steuerberaterprüfung 2025
Die Steuerberaterprüfung 2025
Bild: Haufe Shop

Die Steuerberaterprüfung unterstützt bei der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung. Sie vermittelt in kompakter und verständlicher Form den gesamten Stoff der schriftlichen Prüfung. Zu jedem Rechtsgebiet gibt es Tipps zum Klausuren-Know-how, also zu Klausuraufbau, Klausurtechnik und -taktik.


BFH X R 50/82
BFH X R 50/82

  Leitsatz (amtlich) Eine Bank oder Sparkasse, die steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr.8 UStG tätigt, ist im Verhältnis dieser Umsätze zu steuerpflichtigen Umsätzen mit den Umsatzsteuern, die ihr für den Bezug von Werbeartikeln in Rechnung gestellt wurden, ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren