Entscheidungsstichwort (Thema)
Finanzierungskosten für eine mit einem Darlehen gekoppelte Lebens- und Rentenversicherung gegen Einmalbetrag als Werbungskosten zu den sonstigen Einkünften. Einkünfteerzielungsabsicht bei Renteneinkünften
Leitsatz (redaktionell)
1. Ist Ziel eines Vertragspakets aus einem Darlehensvertrag, einer Rentenversicherung gegen Einmalzahlung sowie einer Kapitallebensversicherung gegen Einmalzahlung, deren Ablaufleistung der Tilgung des zur Finanzierung beider Einmalzahlungen aufgenommenen Darlehens dienen soll (sog. Sicherheits-Kompaktrenten-Vertragspaket) der Erwerb der Einkunftsquelle Rente, sind die durch den Darlehensvertrag angefallenen Finanzierungskosten nicht auf die Kapitaleinkünfte einerseits und Renteneinkünfte andererseits aufzuteilen, sondern vollständig den sonstigen Einkünften zuzuordnen.
2. Auch die Erzielung von Einkünften aus (Leib-)Renten setzt die Absicht voraus, auf die voraussichtliche Dauer der Betätigung oder Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften. Der Zeitraum, für den die Überschussprognose vorzunehmen ist, entspricht bei den Einkünften aus Leibrenten im Regelfall der Gesamtdauer der Vermögensnutzung.
Normenkette
EStG § 9 Abs. 1 Sätze 1, 3 Nr. 1, § 22 Nr. 1
Nachgehend
Tenor
1. Die Bescheide über Einkommensteuer für 2010 vom … und für 2011 vom …, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom …, sind dahingehend zu ändern, dass die sonstigen Einkünfte in Höhe von EUR 0 der Besteuerung zugrunde gelegt werden. Die Berechnung wird dem Beklagten auferlegt.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des bei...