Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Saarländisches OLG Urteil vom 13.07.2011 - 1 U 32/08-9

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens (Glaubhaftigkeitsgutachtens) ist auch im Zivilprozess grundsätzlich statthaft.

2. Die Frage, ob ein solches Gutachten eingeholt werden muss oder ob ein entsprechender Beweisantrag zurückgewiesen werden darf, ist nach denselben Prämissen zu beurteilen wie im Strafprozess.

3. Die Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens kann daher geboten sein, wenn der Sachverhalt oder die Aussageperson solche Besonderheiten aufweist, die eine Sachkunde erfordern, die ein Richter normalerweise nicht hat.

 

Verfahrensgang

LG Saarbrücken (Urteil vom 13.12.2007; Aktenzeichen 2 O 77/05)

 

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.12.2007 verkündete Urteil des LG Saarbrücken - 2 O 77/05 - wird zurückgewiesen.

II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 115 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Gründe

A. Die Klägerin nimmt den Beklagten, bei dem es sich um ihren ehemaligen Pflegevater handelt, wegen behaupteten sexuellen Missbrauchs an ihr zwischen Herbst 2001 im Herbst 2002 auf Zahlung von Schmerzensgeld und Feststellung der Ersatzpflicht für materielle und immaterielle Zukunftsschäden in Anspruch.

Die am XX. 3.1989 geborene Klägerin war seit ihrem fünften Lebensjahr in einer Wohngruppe im H. J. Haus in B. untergebracht gewesen. Hintergrund dieser Unterbringung war der Umstand, dass die Mutter der Klägerin sich wegen einer schweren fortschreitenden Krankheit (Lateralsklerose) nicht mehr um sie kümmern und auch ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Crashkurs GmbH-Recht
Crashkurs GmbH-Recht
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch vermittelt verständlich und praxisnah, alles Themen von der Gründung über Rechtsfragen im laufenden Betrieb bis hin zur Auflösung und Besteuerung einer GmbH. Dabei hilft es, Haftungsfallen frühzeitig zu erkennen und Risiken effektiv zu minimieren.


BGH IV ZR 140/04
BGH IV ZR 140/04

  Entscheidungsstichwort (Thema) Erbunwürdigkeit. Bindungswirkung einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung für den Zivilrichter. freie Beweiswürdigung im Zivilprozess. freie Tatsachenprüfung. keine Bindung an einzelne Tatsachenfeststellungen ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren