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Saarländisches OLG Beschluss vom 07.01.2020 - 5 W 79/19

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Verfahrensgang

AG Saarbrücken (Aktenzeichen HRB 100418)

 

Tenor

1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken - Registergericht - vom 25. September 2019 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 5.000,- Euro.

 

Gründe

I. Die Antragstellerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB XXXXXX als Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in L. eingetragen. Mit Schreiben vom 2. August 2019 meldete ihr Verfahrensbevollmächtigter als beurkundender Notar gemäß § 378 Abs. 2 FamFG unter Vorlage eines notariellen Protokolls vom 1. August 2019 über einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss (UR. Nr. XXXXXXXXXXX des Notars ... pp. Folgendes zur Eintragung in das Handelsregister an:

"(1) Die außerordentliche Gesellschafterversammlung vom 1. August 2019 hat die formwechselnde Umwandlung und grenzüberschreitende Sitzverlegung der ... pp. GmbH mit dem Sitz in L. in die Rechtsform einer französischen Societé par actions simplifiée (Aktiengesellschaft) unter Annahme französischen Rechtsstatus beschlossen.

Die Firma der Zielrechtsträgerin lautet: ... pp. SARL.

Sie wird ihren Sitz in Frankreich haben.

Im Innenverhältnis unter den Gesellschaftern bzw. zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft soll der Formwechsel zum 31.12.2018, 24.00 Uhr/ 1.1.2019, 0.00 Uhr als erfolgt gelten.

(2) Die neue Geschäftsanschrift lautet sodann: ... pp., Frankreich.

(3) Es wird beantragt, die Sitzverlegung vorbehaltlich der Eintragung im französischen Register T. vorzunehmen.

(4) Der Unterzeichner erklärt,

a) dass sämtliche Gesellschafter der formwechselnden GmbH auf Klageerhebung gegen die Wirksamkeit des Sitzverlegungsbeschlusses nach deutschem GmbHR verzichtet haben und daher eine Klageerhebung nic...

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