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OVG Rheinland-Pfalz Urteil vom 22.06.2011 - 6 A 10427/11.OVG

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Frage der Aussnahmegenehmigung einer Steurberatungsgesellschaft für eine Inkassotätigkeit

 

Leitsatz (redaktionell)

Die gewerbliche Inkassotätigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft ist mit dem Berufsbild des Steuerberaters nicht vereinbar, zumindest wenn der Gesellschaft Personen angehören, die gleichzeitig Mitglieder einer für das Factoring der Gesellschaft werbenden Genossenschaft sind.

 

Normenkette

StBerG §§ 33, 57 Abs. 3, 4 Nr. 1, § 64 Abs. 2 S. 1; BOStB § 16

 

Verfahrensgang

VG Neustadt a.d. Weinstraße (Urteil vom 24.02.2011; Aktenzeichen 4 K 952/10.NW)

 

Nachgehend

BVerwG (Beschluss vom 07.12.2011; Aktenzeichen 8 B 67.11 (8 C 26.11))

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 24. Februar 2011 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Klägerin begehrt als anerkannte Steuerberatungsgesellschaft eine Ausnahmegenehmigung für eine Inkassotätigkeit.

Die Klägerin wurde im Frühjahr 2008 von ihrer Geschäftsführerin und deren Sohn gegründet. Beide gehören dem Vorstand der D… … eG (D… eG) an. Nach § 2 Abs. 1 der Satzung war Gegenstand des Unternehmens “die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten i.S.d. StBerG”. Nach Eintragung in das Handelsregister erkannte die Beklagte die Klägerin mit Bescheid vom 15. Oktober 2008 als Steuerberatungsgesellschaft an. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15. Mai 2009 wurde § 2 Abs. 1 der Satzung um den Zusatz “insbesondere des § 64 StBerG” erweitert.

Mit Bescheid vom 7. August 2009 widerrief die Beklagte die Anerkennung der Klägerin als Steuerbera...

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