Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OVG Rheinland-Pfalz Urteil vom 12.02.2010 - 10 A 11156/09.OVG

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Akteneinsicht. Insolvenzverwalter. Anfechtung. Insolvenzanfechtung. Sozialversicherungsbeitrag. Insolvenzverfahren. Sozialversicherungsträger. Krankenkassse. Informationszugang. Informationsfreiheit. Beibringungsgrundsatz. Aktenöffentlichkeit. Ausforschungsverbot. Gläubigergleichbehandlung. Gerichtsverfahren. anhängiges Gerichtsverfahren. Amtsgeheimnis. Sozialgeheimnis. Sozialdaten. wirtschaftliche Interessen. Betriebsgeheimnis. Geschäftsgeheimnis. personenbezogene Daten

 

Leitsatz (amtlich)

Der Anspruch des Insolvenzverwalters nach § 4 Abs. 1 Satz 1 LIFG auf Informationszugang besteht gegenüber einem Sozialversicherungsträger auch dann, wenn die Informationserlangung der Vorbereitung einer Insolvenzanfechtung dienen soll.

 

Normenkette

LIFG § 2 Abs. 1, § 3 Nr. 1, § 4 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, § 7 Abs. 4, § 9 Nrn. 2, 4, 6, §§ 11-12; InsO §§ 97, 101; BGB § 242; SGB I § 35; SGB X § 67

 

Verfahrensgang

VG Neustadt a.d. Weinstraße (Urteil vom 17.09.2009; Aktenzeichen 4 K 639/09.NW)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17. September 2009 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, eine Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Der Kläger begehrt Einsicht in von der Beklagten geführte Akten.

Mit Beschluss vom 16. Mai 2008 eröffnete das Amtsgericht M… das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Herrn R… (im Folgenden: In...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Haufe Shop: Arbeitszeugnisse für den öffentlichen Dienst
Arbeitszeugnisse für den ÖD
Bild: Haufe Shop

Erstellen Sie schnell und effektiv rechtssichere Arbeitszeugnisse. Dieses Buch bietet Ihnen viele Musterzeugnisse für Angestellte des Bundes, der Länder und Kommunen.


Insolvenzordnung / § 97 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners
Insolvenzordnung / § 97 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners

  (1) 1Der Schuldner ist verpflichtet, dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter, dem Gläubigerausschuß und auf Anordnung des Gerichts der Gläubigerversammlung über alle das Verfahren betreffenden Verhältnisse Auskunft zu geben. 2Er hat auch Tatsachen zu ...

4 Wochen testen


Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren