Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OVG des Saarlandes Beschluss vom 17.04.2008 - 5 B 190/08

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Eilantrag. Sicherung eines geltend gemachten Anspruchs auf Mitwirkung (gemeindlicher Antrag auf Rücknahme der Delegation von Aufgaben des örtlichen Trägers der Sozialhilfe)

 

Leitsatz (amtlich)

1. Der Antrag einer Gemeinde an den örtlichen Träger der Sozialhilfe, die Delegation von Aufgaben der örtlichen Sozialhilfe zurückzunehmen, ist nicht deshalb gemäß § 83 Abs. 1 Nr. 5 SPersVG mitwirkungspflichtig, weil in der Folge dieser Rücknahme der Organisationsplan (des gemeindlichen Amtes für soziale Angelegenheiten) geändert werden muss.

2. Für die Beurteilung der Frage, ob eine Einrichtung als Dienststelle im Sinne von § 6 Abs. 1 SPersVG zu werten ist, kommt es maßgeblich darauf an, ob ihrem Leiter ein die geforderte verantwortliche Zusammenarbeit mit dem Personalrat ermöglichender Entscheidungs- und Handlungsspielraum zukommt, er mithin die beteiligungsrechtlich erheblichen Entscheidungen gegenüber der Personalvertretung verantwortet (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 13.8.1986 – 7 P 7/85 –).

3. Zur Frage, ob die Rücknahme der Delegation von Aufgaben des örtlichen Sozialhilfeträgers, die zu einem Wegfall eines großen Teils der gegenwärtig von dem gemeindlichen Amt für soziale Angelegenheiten erfüllten Aufgaben führt, bezogen auf die die maßgebliche Dienststelle bildende Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Saarbrücken eine (wesentliche) Einschränkung der Dienststelle oder die Einschränkung eines wesentlichen Teiles der Dienststelle im Verständnis von § 83 Abs. 1 Nr. 9 SPersVG darstellt.

 

Normenkette

SPersVG § 83 Abs. 1 Nr. 5, § 6 Abs. 1, § 83 Abs. 1 Nr. 9

 

Verfahrensgang

VG des Saarlandes (Beschluss vom 03.04.2008; Aktenzeichen 9 L 258/08)

 

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 3. April 2008 – 9 L 258/08...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Haufe Shop: Effiziente Verwaltung
Effiziente Verwaltung
Bild: Haufe Shop

Wie kann die öffentliche Verwaltung trotz hoher Belastung handlungsfähig bleiben? Der Schlüssel liegt in der Art, wie Entscheidungen getroffen,  Prozesse gestaltet, Standards gesetzt und Ressourcen gesteuert werden.


Personalvertretungsgesetz S... / § 6 Dienststellen
Personalvertretungsgesetz S... / § 6 Dienststellen

  (1) Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes sind die einzelnen Behörden, Verwaltungsstellen, Gerichte, Schulen und Betriebe der in § 1 genannten Einrichtungen.  (2) Behörden der Mittelstufe im Sinne dieses Gesetzes sind die der obersten Dienstbehörde ...

4 Wochen testen


Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren