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OVG Berlin Urteil vom 30.01.2004 - 2 B 18.02

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Verfahrensgang

VG Berlin (Urteil vom 18.07.2002; Aktenzeichen 13 A 424.01)

 

Nachgehend

BVerwG (Urteil vom 24.05.2006; Aktenzeichen 4 C 9.04)

 

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 18. Juli 2002 wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 18. Juli 2002 teilweise geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, über die in der sanierungsrechtlichen Genehmigung enthaltene Bedingung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen Nebenbestimmungen der ihr erteilten sanierungsrechtlichen Genehmigung, insbesondere gegen die Festlegung von sogenannten Mietobergrenzen.

Die Klägerin ist Eigentümerin des mit einem vor dem Ersten Weltkrieg errichteten, viergeschossigen Wohnhaus bebauten Grundstücks R. Straße … in Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg. Das Grundstück liegt in dem durch die Neunte Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 9. Oktober 1993 (GVBl. S. 403) festgelegten Sanierungsgebiet „Samariterviertel”.

Im November 1999 beantragte die Klägerin die Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung für bauliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in den vermieteten und den leer stehenden Wohnungen des Hauses. Die Sanierungsverwaltungsstelle des Bezirksamts erteilte ihr am 27. Oktober 2000 die Genehmigung mit einer Reihe von Nebenbestimmungen, von denen im vorliegenden Verwaltungsstreitverfahren nur noch eine Bedingung und zwei Auflagen im Streit sind.

Die Bedingung Nr. 1 lautet: „Zur Vermeidung bzw. Milderung nachteiliger Folgen der Modernisierungs- ...

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BVerwG 4 C 9.04
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Besonderes Städtebaurecht. Sanierungsrecht. sanierungsrechtliche Genehmigung. Mietobergrenzen. Verdrängungsschutz. Sanierungsziele. Erhaltungssatzung. Sozialplan. Härteausgleich  Leitsatz (amtlich) Die sanierungsrechtliche ...

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