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OLG Zweibrücken Urteil vom 30.01.2014 - 4 U 66/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Schadenersatz aufgrund minderwertiger Silikon-Brustimplantate

 

Verfahrensgang

LG Frankenthal (Pfalz) (Urteil vom 14.03.2013; Aktenzeichen 6 O 304/12)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 22.06.2017; Aktenzeichen VII ZR 36/14)

BGH (Beschluss vom 13.01.2016; Aktenzeichen VII ZR 36/14)

BGH (Beschluss vom 09.04.2015; Aktenzeichen VII ZR 36/14)

 

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des LG Frankenthal (Pfalz) vom 14.3.2013 wird zurückgewiesen.

II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

II. Das Urteil ist ebenso wie das angefochtene Urteil des LG ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Die Revision wird zugelassen.

 

Gründe

I. Die Beklagte (damals noch firmierend als TÜV Rheinland Product Safety GmbH) wirkte seit 1997 bei der Zertifizierung der Medizinprodukte der französischen Firma "Poly Implant Prothèse" (im Folgenden Fa. PIP genannt) mit, welche Silikon-Brustimplantate herstellte. Im Auftrag der Fa. PIP vergab die Beklagte an diese zunächst das "TÜV Rheinland Prüfzeichen". Später führte die Beklagte bei der Fa. PIP in deren Auftrag als sog. Benannte Stelle im Sinne des europäisch harmonisierten Medizinprodukterechts das EU-Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang II der Richtlinie 93/42/EWG durch, welches die Fa. PIP als Herstellerin von Medizinprodukten berechtigte, auf den von ihr gefertigten Brustimplantaten ein "CE"- Kennzeichen im Sinne von Anhang XII der Richtlinie anzubringen. Die Durchführung des Konformitätsbewertungs...

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  Leitsatz (amtlich) Die Bestimmungen des Anhang II der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14.6.1993 über Medizinprodukte in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.9.2003 geänderten Fassung in Verbindung ...

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