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OLG Zweibrücken Beschluss vom 08.03.1996 - 3 W 270/95

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Eintragung eines Altenteils auf dem im Grundbuch von …, Band …, Bl. … unter laufender Nr. … des Bestandsverzeichnisses eingetragenen Grundstück, Flur …, Flurstück …, Hof- und Gebäudefläche, …, zu … qm. Anfechtung einer Zwischenverfügung. Altenteil

 

Leitsatz (redaktionell)

Für die Frage der Eintragungsfähigkeit eines Altenteils kommt es entscheidend darauf an, wie nach Wortlaut, Sinn und Zweck der abgegebenen Erklärungen die Rechte und Pflichten der Beteiligten beschaffen sein sollen.

 

Normenkette

GBO § 49

 

Verfahrensgang

LG Koblenz (Beschluss vom 04.09.1995; Aktenzeichen 2 T 472/95)

 

Tenor

1. Der angefochtene Beschluß des Landgerichts, die Nichtabhilfeentscheidung des Grundbuchrichters vom 11. August 1995 und die Zwischenverfügung des Rechtspflegers des Amtsgerichts – Grundbuchamt – … vom 5. Juli 1995 werden aufgehoben.

2. Das Verfahren wird zur erneuten Sachbehandlung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats an das Amtsgericht – Grundbuchamt – … zurückverwiesen.

 

Tatbestand

I.

Die Beteiligte zu 1) und ihr am 22. Mai 1995 verstorbener Ehemann veräußerten zu Urkunde des Notars … in … vom 8. März 1990 (UR.Nr. …) das eingangs bezeichnete Hausgrundstück an ihre Tochter, die Beteiligte zu 2). Unter Ziffer 2) der notariellen Urkunde wurden unter anderem folgende Regelungen getroffen:

„Der Käufer räumt dem Verkäufer als Gesamtberechtigten gemäß § 428 BGB an dem verkauften Hausgrundbesitz ein lebenslängliches, unentgeltliches Wohnungsrecht ein.

Zur ausschließlichen Benutzung werden dem Verkäufer alle Räume in der unteren Etage des Hauses zugewiesen, …

…

Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer als Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB in gesunden und kranken Tagen zu pflegen und zu betreuen und ihm auch, soweit dessen eigene Mittel hierzu nicht ausreichen, ...

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Werden Dienstbarkeiten und Reallasten als Leibgedinge, Leibzucht, Altenteil oder Auszug eingetragen, so bedarf es nicht der Bezeichnung der einzelnen Rechte, wenn auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird.

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