Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Zweibrücken Beschluss vom 02.02.2004 - 3 W 251/03

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Überprüfbarkeit des Vorliegens einer optisch nachteiligen baulichen Veränderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

 

Leitsatz (amtlich)

Die Feststellung, ob eine ohne Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer vorgenommene bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Anbringung einer Markise) den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage nachteilig verändert, obliegt grundsätzlich den Tatrichtern. Sie kann vom Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht.

 

Verfahrensgang

LG Koblenz (Beschluss vom 31.10.2003; Aktenzeichen 2 T 298/03)

AG Koblenz (Aktenzeichen 133 UR II 25/02 WEG)

 

Tenor

I. Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

II. Die Antragstellerin hat die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde zu tragen.

III. Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 2.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe

I. Die Beteiligten zu 1) bis 7) sind die Eigentümer der von dem Verfahren betroffenen Wohnanlage, die von der Beteiligten zu 8) verwaltet wird.

Der Antragstellerin und der Antragsgegnerin gehören nebeneinander liegende Wohnungen im dritten Geschoss. Diese haben auf der von der Straßenfront abgewandten Nordseite des Gebäudes jeweils einen Balkon, wobei die Balkonflächen der Wohnungen durch eine Glasscheibe voneinander getrennt sind.

Die Antragsgegnerin hat im Jahr 2002 ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer über ihrem Balkon eine 5 m lange und auf eine Breite von 1,5 m ausfahrbare Markise anbringen lassen; diese ist in der Bodenplatte des Balkons der Oberliegerwohnung verankert.

In dem vorliegenden Verfahren verlangt die Antragstellerin die Beseitigung der Markise. Der Antrag war be...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Sicher agieren: KI-Transformation und Governance
KI-Transformation und Governance
Bild: Haufe Shop

Künstliche Intelligenz revolutioniert Unternehmen weltweit – von Geschäftsmodellen über Prozesse bis hin zu Entscheidungsstrukturen. Doch Erfolg hängt nicht allein von Technologie ab. Das Buch zeigt, wie Leadership gemeinsam die richtigen Rahmenbedingungen schafft, Risiken managt und Innovation fördert.


BayObLG 2Z BR 121/02
BayObLG 2Z BR 121/02

  Leitsatz (amtlich) Die Feststellung, ob eine bauliche Veränderung für einen Wohnungseigentümer nachteilig ist, liegt im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet. Der Neubau einer Doppelgarage auf einer Sondernutzungsfläche kann bei entspr. großzügigem ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren