Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Stuttgart Urteil vom 30.10.2019 - 20 U 8/19

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

LG Rottweil (Urteil vom 25.01.2019; Aktenzeichen 4 O 14/18)

 

Tenor

1.1. als Gesamtschuldner

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Rottweil vom 25.01.2019 (4 O 14/18) wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Dieses Urteil wie auch das in Ziff. 1 genannte Urteil des Landgerichts Rottweil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wurde bereits mit Beschluss des Senats vom 23.10.2019 (GA III 589) auf 5.400,00 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Eines Tatbestandes bedurfte es gem. § 540 Abs. 2 ZPO in entsprechender Anwendung von § 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht.

II. Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg.

Das Landgericht ist im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, dass die zulässige Klage nicht begründet ist.

1. Was die Zulässigkeit der Klage betrifft, so hat das Landgericht zutreffend angenommen, dass der Kläger als Insolvenzverwalter über das Vermögen der ... gesellschaft M. mbH & Co. KG (im Folgenden: Schuldnerin) nach § 171 Abs. 2 HGB prozessführungsbefugt und dass die auf Rückzahlung von Ausschüttungen an den beklagten Kommanditisten in Höhe von insgesamt 5.400,00 EUR gerichtete Klage hinreichend bestimmt i.S. von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist. Insoweit nimmt der Senat Bezug auf die diesbezüglichen Ausführungen des landgerichtlichen Urteils vom 25.01.2019 (4 O 14/18; GA II 244 ff.).

2. Die Klage ist jedoch unbegründet.

Dem Kläger steht der geltend gemachte Anspruch aus §§ 171 Abs. 1 und 2, 172 Abs. 4, HGB gegen den Beklagten auf Rückzahlung der erfolgten Ausschüttungen in Höhe von insgesamt 5.400,00 EUR nicht zu.

a) Selbst wenn man zugunsten des Klägers unt...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


BGH II ZR 284/05
BGH II ZR 284/05

  Leitsatz (amtlich) Wird das Ausscheiden des Gesellschafters einer OHG nicht in das Handelsregister eingetragen, beginnt - wie im BGB-Gesellschaftsrecht - der Lauf der fünfjährigen Enthaftungsfrist mit der positiven Kenntnis des Gesellschaftsgläubigers vom ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren