Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Stuttgart Beschluss vom 23.11.2011 - 17 AR 9/11

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Die örtliche Zuständigkeit für die Annahme eines Kindes richtet sich, wenn ausländisches Sachrecht zur Anwendung kommt, nur dann nach § 187 Abs. 4 FamFG i.V.m. § 5 Ad WirkG, wenn der Annehmende zur Zeit der Annahme das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

Normenkette

FamFG § 187 Abs. 1, 4, § 5

 

Verfahrensgang

AG Stuttgart

 

Tenor

Für das Adoptionsverfahren ist das AG - Familiengericht - Stuttgart örtlich zuständig.

 

Gründe

I. Der am 15.9.1988 geborene Anzunehmende ist gambischer Staatsangehöriger. Er lernte die Annehmende 2007 in B. im Rahmen eines Deutschkurses kennen. Am 19.8.2011 ging beim AG Biberach ein notariell beurkundeter Adoptionsantrag vom 17.8.2011 (Bl. 3 d.A.) ein, mit dem der Ausspruch der Annahme des Anzunehmenden durch die Annehmende beantragt wurde. Nach Anhörung der Beteiligten (vgl. Verfügung vom 13.9.2011, Bl. 23 d.A.) hat sich das AG - Familiengericht - Biberach mit Beschluss vom 26.9.2011 (Bl. 28 d.A.) für örtlich unzuständig erklärt und das Verfahren an das AG Stuttgart verwiesen. Zur Begründung führt es im Wesentlichen aus, in allen Verfahren nach § 186 FamFG, in denen ausländisches Sachrecht anzuwenden sei, sei gem. § 187 Abs. 4 FamFG, § 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 AdWirkG das Konzentrationsgericht und damit das AG Stuttgart zuständig sei.

Mit Beschluss vom 17.10.2011 (Bl. 30 d.A.) hat sich das AG - Familiengericht - Stuttgart ebenfalls für örtlich unzuständig erklärt und die Akten dem OLG zur Bestimmung des zuständigen Gerichts vorgelegt.

II.1. Der Senat ist gem. § 5 Abs. 1 Nr. 4 FamFG zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts berufen. Die Vorlage ist zulässig, da zwischen den beteiligten AG streitig ist, welches von ihnen für das Verfahren nach § 186 FamFG zuständig ist.

2. Zuständig für den Annahmeantrag der Beteiligten Zif...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


Gesetz über das Verfahren i... / § 187 Örtliche Zuständigkeit
Gesetz über das Verfahren i... / § 187 Örtliche Zuständigkeit

  (1) Für Verfahren nach § 186 Nr. 1 bis 3 ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Annehmende oder einer der Annehmenden seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.  (2) Ist die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts nach Absatz 1 nicht ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren