Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Rostock Beschluss vom 15.09.2008 - I WsRH 29/08

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Vermögensentzug aufgrund der Verordnung Nr. 19 v. 5.9.1945 ist keine strafrechtliche Maßnahme i.S.v. § 1 StrRehaG

 

Leitsatz (amtlich)

1. Nach ständiger Rechtsprechung des Senats, an der festgehalten wird, handelt es sich bei der zur rehabilitierungsrechtlichen Überprüfung gestellten Entziehung des Vermögens des Betroffenen und seiner Vertreibung (Kreisverweis) aufgrund der "Verordnung Nr. 19" vom 5.9.1945 im Zuge der sog. Bodenreform per se um keine strafrechtlichen Maßnahmen i.S.v. § 1 Abs. 5 StrRehaG.

2. Die Vertreibung der von der Bodenreform Betroffenen aus ihrer Heimat (Kreisverweis) kann nicht als "Leben unter haftähnlichen Bedingungen" i.S.v. § 2 Abs. 2 StrRehaG gewertet werden.

 

Normenkette

StrRehaG § 1 Abs. 5, § 2 Abs. 2

 

Verfahrensgang

LG Rostock (Beschluss vom 07.07.2008; Aktenzeichen 16 Rh 74/05)

StA Rostock (Aktenzeichen 383 RHS 70/05)

GenStA Rostock (Aktenzeichen Ws 251/08)

 

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

Kosten werden nicht erhoben. Seine im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt der Antragsteller selbst.

 

Gründe

I. Der Antragsteller ist der nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 StrRehaG antragsberechtigte Sohn des am 0.00.1900 verstorbenen Betroffenen Paul Fritz M., welcher bis zur Durchführung der sog. "Demokratischen Bodenreform" im Jahre 1945 Eigentümer der im Landkreis G. gelegenen landwirtschaftlichen Güter W. mit einer Größe von 508,9 ha (eingetragen im Grundbuch von W. Nr. 000) und P. mit einer Größe von 496,0211 ha (eingetragen im Grundbuch von P. Nr. 000) war.

Weil die Fläche des landwirtschaftlichen Eigentums 100 ha überschritt, fiel der Betroffene als sog. "Junker und Großgrundbesitzer" unter die "Verordnung Nr. 19" der damaligen Landesverwaltung "über die Bodenreform im Lande Mecklenbur...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Sicher agieren: KI-Transformation und Governance
KI-Transformation und Governance
Bild: Haufe Shop

Künstliche Intelligenz revolutioniert Unternehmen weltweit – von Geschäftsmodellen über Prozesse bis hin zu Entscheidungsstrukturen. Doch Erfolg hängt nicht allein von Technologie ab. Das Buch zeigt, wie Leadership gemeinsam die richtigen Rahmenbedingungen schafft, Risiken managt und Innovation fördert.


Strafrechtliches Rehabiliti... / § 1 Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen
Strafrechtliches Rehabiliti... / § 1 Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen

  (1) Die strafrechtliche Entscheidung eines staatlichen deutschen Gerichts in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 ist auf Antrag für rechtsstaatswidrig zu erklären ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren