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OLG Nürnberg Urteil vom 26.05.2009 - 3 U 178/09

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Leitsatz (amtlich)

Einem Steuerberater ist es erlaubt, ohne räumliche Beschränkung auf den Nahbereich freie Mitarbeiter anzuwerben.

 

Normenkette

UWG § 4 Nr. 11; StBerG § 34 Abs. 2 S. 2; BOStB § 7

 

Verfahrensgang

LG Nürnberg-Fürth (Urteil vom 14.01.2009; Aktenzeichen 4 HKO 6496/08)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 14.10.2010; Aktenzeichen I ZR 95/09)

 

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des LG Nürnberg-Fürth vom 14.1.2009 - 4 HKO 6496/08 abgeändert.

II. Die Klage wird abgewiesen.

III. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreite.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

V. Die Revision zum BGH wird zugelassen.

Beschluss:

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000 EUR festgesetzt.

 

Gründe

Die Beklagte, eine Steuerberatergesellschaft, versuchte durch Stellenanzeigen im internet und in einer Fachzeitschrift sowie mit Hilfe von persönlichen Anschreiben im gesamten Bundesgebiet Buchführungshelfer als freie Mitarbeiter zu gewinnen.

Die Klägerin, die ... sieht darin eine unlautere geschäftliche Handlung nach § 4 Nr. 11 UWG. Die Unlauterkeit folge daraus, dass nach § 7 BOStB die Beschäftigung von freien Mitarbeitern nur dann zulässig sei, wenn diese weisungsgebunden unter der fachlichen Aufsicht und beruflichen Verantwortung des Steuerberaters tätig seien. Nur wenn sich die freien Mitarbeiter im Nahbereich des eigentlichen Berufsträgers befänden, seien diese Anforderungen des § 7 BOStB gewahrt. Was als Nahbereich anzusehen sei, sei durch die Rechtsprechung zu den §§ 50 Abs. 1 und 34 Abs. 2 Satz 2 StBerG vorgeklärt. Darunter falle ein Umkreis von 50 Kilometern ...

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