Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Nürnberg Urteil vom 11.03.2009 - 4 U 1624/08

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Privilegierung von nahen, in Familiengemeinschaft lebenden Angehörigen beim gesetzlichen Forderungsübergang ist auch auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anzuwenden.

2. Eine nichtehehche Lebensgemeinschaft besteht - in Abgrenzung zu einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft - nur dann, wenn die Verbindung der Beteiligten auf Dauer angelegt ist und eine gleich gelagerte Beziehung zu weiteren Personen ausschließt.

3. Liegen diese Voraussetzungen vor, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob die Lebenspartner ein gemeinsames Kind haben oder eine wechselseitige Befugnis zur Verfügung über Vermögensgegenstände eingeräumt wurde.

 

Normenkette

BayBG Art. 96; VVG a.F. § 67 Abs. 2; SGB X § 116 Abs. 6; VVG § 86 Abs. 3 n.F.

 

Verfahrensgang

LG Amberg (Urteil vom 10.07.2008; Aktenzeichen 21 O 605/07)

 

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des LG Amberg vom 10.7.2008 geändert.

II. Die Klage wird abgewiesen.

III. Der Kläger und Widerbeklagte hat an die Beklagte und Widerklägerin 11.873 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszins-satz seit 22.6.2007 zu zahlen.

IV. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

V. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

VI. Die Revision wird nicht zugelassen.

Beschluss:

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 14.191,06 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Der klagende Freistaat macht weitere Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte geltend, die nach Art. 96 BayBG auf ihn übergegangen seien. Die Beklagte hatte bereits einen Teil der Aufwendungen erstattet, die der Kläger wegen des Ausfalles seines Beamten und für verauslagte Heilbehandlungskosten verlangt hatte. Dessen Verletzungen sind bei einem Verkehrsunfall am 8.4.2006 entstanden, den Frau als Fahrerin eines im Eigent...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Sicher agieren: KI-Transformation und Governance
KI-Transformation und Governance
Bild: Haufe Shop

Künstliche Intelligenz revolutioniert Unternehmen weltweit – von Geschäftsmodellen über Prozesse bis hin zu Entscheidungsstrukturen. Doch Erfolg hängt nicht allein von Technologie ab. Das Buch zeigt, wie Leadership gemeinsam die richtigen Rahmenbedingungen schafft, Risiken managt und Innovation fördert.


Beamtengesetz Bayern / Art. 96 Beihilfe in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen
Beamtengesetz Bayern / Art. 96 Beihilfe in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen

  (1) 1Beamte und Beamtinnen, Ruhestandsbeamte und Ruhestandsbeamtinnen, deren versorgungsberechtigte Hinterbliebene, Dienstanfänger und Dienstanfängerinnen sowie frühere Beamte und Beamtinnen, die wegen Dienstunfähigkeit oder Erreichen der Altersgrenze ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren