Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Naumburg Beschluss vom 29.07.2003 - 3 WF 104/03

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Der Gesetzgeber hat mit dem KindUG die Möglichkeit geschaffen, sog. statische Titel (§ 1612 BGB) in dynamische Titel (§ 1612a BGB) umzuwandeln. Diese Möglichkeit ist befristet bis zum 30.6.2003 (Art. 8 Abs. 2 KindUG).

Wird gegen einen rechtzeitig ergangenen Beschluss sofortige Beschwerde eingelegt und ist über diese erst nach dem 30.6.2003 zu entscheiden, fehlt für eine Abänderung die rechtliche Grundlage; der Abänderungsbeschluss ist daher aufzuheben.

 

Verfahrensgang

AG Dessau (Beschluss vom 13.02.2003; Aktenzeichen 3 FH 32/02)

 

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des AG Dessau vom 13.2.2003 aufgehoben.

Der Antrag des Antragstellers vom 12.8.2002 auf Abänderung der Urkunde des Jugendamtes Dessau vom 4.6.1996 (Reg. Nr. 302/1996) wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller nach einem Wert von 777,96 Euro.

 

Gründe

Der Antragsteller ist Beistand des am 16.6.1995 geborenen Kindes M.M.

Der Antragsgegner hat sich mit Urkunde des Jugendamtes Dessau vom 4.6.1996 verpflichtet, an das Kind ab dem 7. Lebensjahr einen monatlichen Unterhalt von 280 DM zu zahlen; Kindergeld wurde i.H.v. 100 DM angerechnet.

Mit Antrag vom 12.8.2002 hat der Antragsteller unter Bezugnahme auf Artikel 5 § 3 KindUG und Artikel 4 § 2 Gewaltschutzgesetz beantragt, diesen Titel dahin abzuändern, dass die Verpflichtung des Antragsgegners 100 % des Regelunterhalts der 2. Altersstufe abzgl. 3 Euro anteiliges Kindergeld und ab 1.6.2007 der dritten Altersstufe ohne Kindergeldanrechnung beträgt.

Durch die angefochtene Entscheidung hat das AG dem Antrag entsprochen.

Hiergegen richtet sich die sofortige Beschwerde des Antragsgegners.

Das Rechtsmittel ist zulässig, insb. fristgemäß eingelegt und auch begründet worden.

Der angefochtene Beschluss ist dem Antragsge...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


BGH XII ZB 258/03
BGH XII ZB 258/03

  Entscheidungsstichwort (Thema) Umschreibung eines Alttitels über Kindesunterhalt. Abänderung eines Alttitels über Kindesunterhalt  Leitsatz (amtlich) 1. Auf die sofortige Beschwerde gegen die Abänderung eines Alttitels über den Unterhalt eines ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren