Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Naumburg Beschluss vom 07.10.1997 - 7 W 22/97

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Kaufpreisförderung. sofortige Beschwerde gegen die Verweisung des Rechtsstreites an das Arbeitsgericht Halle

 

Verfahrensgang

LG Halle (Saale) (Beschluss vom 04.06.1997; Aktenzeichen 13 O 36/97)

 

Tenor

I. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 04. Juni 1997 wird der am 20. Mai verkündete Beschluß der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichtes Halle aufgehoben.

II. Der Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

III. Die weitere sofortige Beschwerde des Beklagten zum Bundesgerichtshof wird zugelassen.

IV. Beschwerdewert: 2.000,00 DM.

 

Tatbestand

I.

Die Klägerin macht mit der Klage den restlichen Kaufpreis für einen Lastzug nebst Zubehör geltend. Der Beklagte hatte mit der ebenfalls in W. ansässigen B. Spedition GmbH & Co., einer Schwesterfirma der Klägerin, nachfolgend Spediteur genannt, einen Beschäftigungsvertrag (Bl. 88–99 d.A.) unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Spediteurs (Bl. 92–99 d.A.) für die Dauer von fünf Jahren mit jeweils einer Verlängerung von zwei Jahren, wenn keine Kündigung erfolgte, über ein Tank-/Silofahrzeug geschlossen.

In dem Beschäftigungsvertrag sichert der Spediteur dem Beklagten eine gleichmäßige Auslastung des unter Vertrag stehenden Fahrzeuges zu, machte sie aber gleichwohl von den Auftragsvoraussetzungen des Spediteurs und der jeweiligen Marktsituation abhängig. Der Beschäftigungsvertrag lautet auszugsweise:

Ziffer 3.

Das Fahrzeug des Unternehmers ist der Regie und dem Einsatz des Spediteurs unterstellt. Der Unternehmer muß zu seiner eigenen Wirtschaftlichkeit nachfolgende Einsatzvoraussetzungen erfüllen:

  1. Tägliche/pünktliche Fahrzeuggestellung und Erfüllung der technischen Voraussetzungen für den Einsatz des Fahrzeuges.
  2. Einsatzbedingte Gestellung der Konzessionen und Ländergenehmigungen.
  3. Pünktliche und reklamationsfreie Durchführung der Be- und Entladung, sowie der termingerechten Durchführung des Transportes in sich.
  4. Qualifiziertes ausgebildetes Personal einzusetzen, wobei die Grundausbildung über den Spediteur kostenfrei bei Ersteinsatz erfolgt.
  5. Tägliche Meldung des Fahrers bei der Disposition, nach Anweisung der Disposition und darüber hinaus bei Zeitverzögerungen – egal aus welchem Grunde – die auf die Auftragsabwicklung und die dort vorgesehenen Termine Einfluß nehmen könnten. Dies geschieht vorrangig durch den Einsatz von Satelliten-Kommunikation. Sollte dies nicht gewährleistet sein, durch den Einsatz von Telefon. Die entsprechenden Meldungen sind zu jeder Tag- und Nachtzeit den verantwortlicher Disponenten bzw. dem Nachtbereitschaftsdienst durchzugeben.

Die zum Vertragsbestandteil gemachten Allgemeinen Geschäftsbedingungen lauten auszugsweise:

VI. Fahrzeugdisposition

1. Einsatzart, Fahrtablauf, Einsatzort, Standort, Transportgut, Reinigungsgrad des Fahrzeuges bzw. des Transportbehältnisses werden durch den Spediteur bestimmt. Einer Verlegung des Standortes und des Einsatzes stimmt der Subunternehmer grundsätzlich zu, soweit dies unbedingt notwendig ist für die weiteren Einsatzvoraussetzungen. Der Subunternehmer wird hierbei die jeweilig erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen beachten und die betrieblichen Voraussetzungen schaffen.

2. Sollte der Subunternehmer durch Saisonschwankungen eigene Aufträge durchführen, so muß dies dem Spediteur 8 Tage vorher angemeldet werden zur Fahrzeugfreistellung. Anderenfalls muß eine LV-Entschädigung für den Nichteinsatz des Fahrzeuges bezahlt werden. Diese richtet sich nach den ausgefallenen Tagen. Davon kann der Subunternehmer befreit werden, wenn die Eigenaufträge über den Spediteur abgerechnet werden, evtl. sogar dann, wenn der Spediteur daraus keinen wirtschaftlichen Nutzen im Sinne von Werbe- und Abfertigungs-Vergütung bezieht.

VIII. Technische Einrichtungen-Erfordernisse

4. Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge sind innerhalb 6 Monaten nach Einsatzbeginn durch den Subunternehmer in den Hausfarben des Spediteurs zu lackieren ….

XII. Außerspeditionelle Leistungen

  1. Der Unternehmer soll sich der Gesamtorganisation der Spedition und der angeschlossenen Firmen bedienen, soweit der Spediteur mindestens preisgleich anbietet.
    1. …
    2. Für Fahrzeugbeschaffung, Reifen, Großaggregate, Schmierstoffe besteht Abnahmeverpflichtung über den Spediteur, wenn mindestens Preisgleichheit zu anderen Lieferanten gewährleistet ist.

Die Klägerin, die mit Fahrzeugen handelt, hatte an den Beklagten zeitgleich mit dem Beschäftigungsvertrag im November 1994 einen Lastzug zum Bruttopreis von 258.750,00 DM verkauft, mit denen der Beklagte seine Tätigkeit im Rahmen des Beschäftigungsvertrages ausführte. Im einzelnen handelt es sich dabei um eine gebrauchte Mercedes-Benz Sattelzugmaschine 1838 LS, ein 24-Tonnen-Laufchassis der Firma Schwarzmüller SC 3/E, zwei Wechselbrücken des Modells Schwarzmüller WB 33 sowie vier gebrauchte Wechselbrückenabstellstützen des Modells Haacon, wozu im Februar 1995 noch vier weitere Wechselbrückenabstellstützen vom Modell Haacon zum Bruttopreis von 11.960,00 DM hinzukamen. Im Mai 19...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • § 15 Familienrecht / cc) Muster: Einstweilige Anordnung zum Umgangsrecht
    306
  • § 57 Zivilprozessrecht / I. Muster: Anzeige der Verteidigungsbereitschaft
    299
  • § 20 Mahnverfahren / V. Verfahren nach Einspruch
    214
  • § 10 Die Gebühren in Strafsachen und in Bußgeldverfahren ... / I. Einstellung des Verfahrens (Erledigungsgebühr)
    182
  • Verwalter muß Anträge auf Tagesordnung setzen
    134
  • Eigentümerwechsel – Rechtsfolgen / 1.3.3 Betriebskostenabrechnung
    131
  • Schönheitsreparaturklauseln im Gewerbemietrecht - Starre Fristenpläne funktionieren auch hier nicht - Es hieß immer, dass Parteien bei Gewerbemiete alles Mögliche vereinbaren können. Der BGH zeigt jedoch, dass es hier Grenzen gibt.
    131
  • § 41 Strafrecht / b) Muster: Einlegung der Revision
    112
  • § 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Anerkenntnis
    112
  • Grundstück und Grundbuch / 11 Kosten in Grundbuchsachen
    111
  • § 37 Sozialrecht / I. Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren
    110
  • § 57 Zivilprozessrecht / b) Muster: Antrag auf Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei gem. § 11 RVG
    110
  • § 30 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG / 2. Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG
    108
  • Kündigung (außerordentliche) von Wohnraum / 8 Muster einer außerordentlichen fristlosen Kündigung
    95
  • § 15 Familienrecht / c) Muster: Abänderungsantrag
    91
  • Mietmangel: Überhöhte Raumtemperatur in Gewerbemieträumen
    90
  • § 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Aufhebungsvertrag
    89
  • § 8 Bankrecht / c) Muster: Sicherungsabrede zur Grundschuldbestellung
    89
  • § 9 Muster / III. Muster: Klageerweiterung wegen Zahlung mit PKH, hilfsweise Beiordnung
    89
  • § 15 Familienrecht / g) Muster: Zahlungsantrag
    87
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Seminare der Haufe Akademie: Recht, Datenschutz und Compliance
Seminare der Haufe Akademie
Bild: Shutterstock

Mehr als 90 Veranstaltungsthemen, aktuell und auf Basis der neuesten Rechtsprechung. Der Grundstein für Ihren Erfolg.


BGH VIII ZB 54/97
BGH VIII ZB 54/97

  Leitsatz (amtlich) Zur Zuständigkeit der Zivilgerichte für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsvertrag zwischen einem Frachtführer und einem Spediteur.  Normenkette GVG §§ 13, 17a; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3a, § 5 Abs. 1 S. ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Recht Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Advolux
Haufe Onlinetraining
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware
Anwaltliches Fachwissen Software
Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen
Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren