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OLG München Urteil vom 26.06.1987 - 10 U 3046/86

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Verfahrensgang

LG München I (Entscheidung vom 05.03.1986; Aktenzeichen 25 O 21774/85)

 

Tenor

  • I.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 5. März 1986 wird als unbegründet zurückgewiesen.

  • II.

    Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

  • III.

    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

    Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 17.000,- abzuwenden, wenn nicht die Klägerin ihrerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • IV.

    Die Revision zum Bundesgerichtshof wird zugelassen.

 

Tatbestand

Am 12.1.1984 fuhr die Beklagte mit einem Pkw, der ihr von ihrem (zwischenzeitlich verstorbenen) Lebensgefährten ... Überlassen worden und der bei der Klägerin vollkaskoversichert war, auf der Staatsstraße 2089 von Feilnbach in Richtung Bad Aibling. Dort geriet sie in einer Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn und erfaßte einen entgegenkommenden Pkw. Die Klägerin ersetzte ihrem Versicherungsnehmer auf Grund des Kaskovertrages den am Pkw entstandenen Sachschaden in Höhe von DM 12.625,71, welche sie mit der vorliegenden Klage im Wege des Regresses von der Beklagten zurückfordert. Sie wirft der Beklagten vor, den Unfall alkoholbedingt grobfahrlässig herbeigeführt zu haben und damit gegenüber dem Eigentümer des Pkw ersatzpflichtig zu sein; sie - die Klägerin - sei nach § 67 Abs. 1 VVG i.V. mit § 15 Abs. 2 AKB regreßberechtigt.

Die Beklagte beruft sich demgegenüber in erster Linie auf § 67 Abs. 2 VVG, wonach der Regreß gegenüber dem mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen ausgeschlossen ist. Sie ist hierzu der Meinung, daß unter den Begriff des Familienangehörigen auch nichtehelich zusammenlebende Partner fielen. Hierzu trägt sie unwidersprochen vor, daß sie und der Versiche...

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  Leitsatz (amtlich) Familienangehörige i. S. von § 67 Abs. 2 VVG sind nicht nur Eheleute, Verwandte oder Verschwägerte, sondern auch Personen, die ohne eine derartige familienrechtliche Verbindung mit dem Versicherten in einer Weise zusammenleben, die ...

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