Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG München Urteil vom 23.07.1998 - 29 U 4042/98

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Telefonische Beratung durch Rechtsanwälte

 

Leitsatz (amtlich)

„Telefonische Rechtsberatung”

Bei der Auslegung einer Willenserklärung, die auf den Abschluß eines Rechtsberatungsvertrages gerichtet ist, kommt dem Kenntnisstand des Erklärenden, der vor allem durch Presseveröffentlichungen geprägt ist, maßgebliche Bedeutung zu.

Bei Anwahl einer Telefon-Hotline, die unmittelbar einen Sprechkontakt zu einem Rechtsanwalt herstellt, kommt daher zwischen Anrufer und Rechtsanwalt ein auf Rechtsberatung gerichteter Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.

Der Hotline-Betreiber, der dafür die technischen Voraussetzungen schafft, wird weder Vertragspartner des Anrufers, noch besorgt er fremde Rechtsangelegenheiten.

 

Normenkette

BGB § 133; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1; BRAO §§ 43a, 43b, 49b

 

Verfahrensgang

LG München I (Entscheidung vom 14.05.1998; Aktenzeichen 7 O 6007/98)

 

Tenor

I. Auf die Berufung der Antragsgegnerinnen werden das Urteil des Landgerichts München I vom 14.05.1998 und die einstweilige Verfügung vom 02.04.1998 aufgehoben.

II. Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

III. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

Tatbestand

Die Antragsteller sind Mitglieder einer in München ansässigen Rechtsanwaltskanzlei. Die Antragsgegnerin zu 1) ist Inhaberin einer Telefonnummer, bei deren Anwahl Anrufer direkt durch die Telefonanlage an einen Rechtsanwalt weitergeschaltet werden, der, wie auch weitere Rechtsanwälte, mit der Antragsgegnerin zu 1) einen „Vertrag über die Nutzung der …-GmbH-Telefonnummer geschlossen hat. Mit diesem Vertrag erwirbt der jeweilige Anwalt die Möglichkeit, den Telefonanschluß für jeweils 3 1/2 Stunden zu buchen. Hierfür hat der Rechtsanwalt eine monatliche Teilnahmegebühr in Höhe von 50,– DM und we...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


Bürgerliches Gesetzbuch / § 133 Auslegung einer Willenserklärung
Bürgerliches Gesetzbuch / § 133 Auslegung einer Willenserklärung

Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren