Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG München Urteil vom 20.07.2001 - 21 U 1873/01

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Vollstreckungsabwehrklage. Zwangsvollstreckung

 

Leitsatz (redaktionell)

Zur Drittwiderspruchsklage gegen Teilungsversteigerung

 

Normenkette

ZPO § 771

 

Verfahrensgang

LG München I (Urteil vom 21.11.2000; Aktenzeichen 28 O 13606/00)

 

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München I, 28. Zivilkammer, vom 21.11.2000 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen wird.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 34.000,– abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Der Wert der Beschwer des Klägers im Berufungsverfahren übersteigt DM 60.000,–.

 

Tatbestand

Der Kläger macht im Wege der Widerspruchsklage die Unzulässigkeit einer Teilungsversteigerung geltend. Durch eine einstweilige Verfügung möchte er die einstweilige Einstellung des Versteigerungsverfahrens erreichen.

Die Parteien waren von 1982 bis 1998 im gesetzlichen Güterstand verheiratet. Der Scheidungsausspruch ist rechtskräftig. Der Zugewinn ist noch nicht ausgeglichen. Im Jahr 1984 hatte der Kläger seiner Ehefrau einen halben Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück in … unentgeltlich übertragen. Das Haus hatte der Kläger zusammen mit seiner verstorbenen ersten Ehefrau in den Jahren 1978 bis 1980 errichtet. Nach der Eheschließung stellte das Haus die gemeinsame Ehewohnung der Parteien dar.

Etwa zwei Wochen nach Rechtskraft des Scheidungsausspruchs beantragte die Beklagte beim Amtsgericht München die Teilungsversteigerung des Grundstücks, die am 30.10.1998 angeordnet wurde. Ein Antrag des Klägers, das Verfahren einstweilen einzustellen, wurde am 12.05.1999 zurückgewiesen. Nach Erholung eines Wertgutachtens wurde zunächst Versteigerungstermin auf den 29.02.2000 bestimmt. Dieser Termin wurde abgesetzt, nachdem sich beide Parteien mit der einstweiligen Einstellung des Verfahrens einverstanden erklärt hatten. Nach Fortsetzung des Verfahrens wurde ein neuer Versteigerungstermin für den 29.08.2000 bestimmt. Am 17.07.2000 erklärte der Kläger seinen Beitritt zum Versteigerungsverfahren. Am 26.07.2000 wurde die vorliegende Klage anhängig gemacht. Am 24.08.2000 wurde aufgrund eines am 21.08.2000 gestellten Antrags folgende einstweilige Verfügung erlassen:

Die von dem Amtsgericht München – Vollstreckungsgerich – unter dem Aktenzeichen 1519 K 6388/98 zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft angeordnete Zwangsversteigerung bezüglich des Grundstücks Flur-Nr. … der Gemarkung … vorgetragen im Grundbuch des Amtsgerichts … für … Band … Blatt … wird einstweilen eingestellt gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 120.000,– die durch eine unbefristete und selbstschuldnerische, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft der … erbracht werden kann.

Gegen diesen Beschluß hat die Beklagte Widerspruch eingelegt. Rechtshängig gemacht wurde vom Kläger beim Landgericht München II (Az.: 4 O 3980/00) eine Klage auf Rückübertragung des Miteigentumsanteils gegen die Beklagte.

Der Kläger hat vorgetragen, die Übertragung des Miteigentumsanteils an die Beklagte im Jahre 1984 sei eine ehebezogene Zuwendung gewesen. Er nutze das Haus als Familienheim für die vier Kinder aus seiner ersten Ehe und das gemeinsame Kind mit der Beklagten. Die Beklagte widersetze sich ohne vernünftigen Grund einer gütlichen Einigung. Der Kläger hat die Ansicht vertreten, ihm stünde ein dinglicher Rückübereignungsanspruch zu, der einer Teilungsversteigerung entgegenstehe.

Der Kläger hat beantragt:

Die vom Amtsgericht München – Vollstreckungsgericht – unter dem Aktenzeichen … zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft angeordnete Zwangsversteigerung bezüglich des Grundstücks Flur-Nr. … der Gemarkung …, vorgetragen im Grundbuch des Amtsgerichts … für … Band 176, Blatt 6055, ist unzulässig.

und

Die einstweilige Verfügung vom 24. August 2000 wird bestätigt.

Die Beklagte hat beantragt:

1. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I vom 24.08.2000, Az.: 28 O 13606/00, wird aufgehoben.

und

Die Klage wird abgewiesen.

Sie hat bestritten, daß eine ehebezogene Zuwendung vorgelegen habe und der Kläger das Anwesen zur Lebensgestaltung benötige. Sie hat die Ansicht vertreten, ein Rückübereignungsanspruch, der der Teilungsversteigerung entgegenstehe, stehe dem Kläger nicht zu.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und die einstweilige Verfügung vom 24.08.2000 aufgehoben. Es hat die Meinung vertreten, die Klage und der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung seien unzulässig, da ihnen das Rechtsschutzbedürfnis fehle. Der Kläger verhalte sich widersprüchlich, da er einerseits dem Versteigerungsverfahren beigetreten sei und andererseits die Unzulässigkeit der Teilungsversteigerung geltend mache.

Der Kläger hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Er hat seinen Beitritt zum Versteigerungsverfahren zurückgenommen, aber angekü...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    156
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    97
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    87
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    83
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    80
  • Transaktionsbezogene Netto-Margen-Methode (TNMM) – ABC IntStR
    76
  • Praxisveräußerung, Praxisaufgabe und Praxisübertragung: ... / 2.1 Tod eines Freiberuflers
    75
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 29 Zerlegungsmaßstab / 3.2 Zerlegung nach Arbeitslöhnen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG)
    71
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    71
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    61
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    61
  • Praxisveräußerung, Praxisaufgabe und Praxisübertragung: ... / 2.3 Teilentgeltliche Praxisveräußerung
    61
  • Änderungsvorschriften / 5 Gegenrechnung materieller Fehler
    59
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 355 Einspruchsfrist / 3.1 Bekanntgabe des Verwaltungsakts
    58
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 173 Aufhebung oder Änderung von ... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens
    57
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    54
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    54
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 11 Wertansätze in der steuerli ... / 3.2 Verschmelzungskosten
    48
  • Pflegekosten / 1.3 Unterbringung in einem Heim
    48
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 13b Begünstigtes Vermögen
    47
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Was ist im Mehrfamilienhaus erlaubt?: Videoüberwachung – Regeln für Vermieter und WEGs
CCTV Kamera Überwachung Überwachungskamera Haus
Bild: Pexels/Jakub Zerdzicki

Dürfen Vermieter eine Videokamera am oder im Mehrfamilienhaus installieren? Wie viel Überwachung müssen Mieter oder Nachbarn dulden? Ist ein digitaler Türspion in Eigentümergemeinschaften erlaubt? So ist die Rechtslage.


Haufe Shop: Die Steuerberaterprüfung 2025
Die Steuerberaterprüfung 2025
Bild: Haufe Shop

Die Steuerberaterprüfung unterstützt bei der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung. Sie vermittelt in kompakter und verständlicher Form den gesamten Stoff der schriftlichen Prüfung. Zu jedem Rechtsgebiet gibt es Tipps zum Klausuren-Know-how, also zu Klausuraufbau, Klausurtechnik und -taktik.


OLG München 21 U 4999/00
OLG München 21 U 4999/00

  Entscheidungsstichwort (Thema) Räumung. Rechtsfolgen der alleinigen Wohnungszuweisung an einen Ehegatten bei Grundstücksveräußerung  Leitsatz (redaktionell) Auf die Zuweisung einer Ehewohnung (hier: Hausgrundstück) an einen Ehegatten nach Trennung der ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren