Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG München Beschluss vom 24.01.2011 - 5 U 4010/10

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Einseitige Erledigungserklärung in der Berufungsinstanz

 

Leitsatz (amtlich)

Liegen die Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 ZPO vor, so ist diese Vorschrift auch dann anzuwenden, wenn der Berufungskläger in der Berufungsinstanz den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, der Berufungsbeklagte sich dagegen der Erledigung widersetzt.

 

Normenkette

ZPO § 522 Abs. 2

 

Verfahrensgang

LG München I (Urteil vom 19.07.2010; Aktenzeichen 27 O 11022/09)

 

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des LG München I vom 19.7.2010, Aktenzeichen 27 O 11022/09, wird durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens (einschließlich der Kosten der Nebenintervention) zu tragen.

3. Die Parteien erhalten Gelegenheit, bis 18.2.2011 zum Streitwert für die Berufungsinstanz Stellung zu nehmen.

 

Gründe

Die Berufung der Klägerin war durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 II ZPO zurückzuweisen, da sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Der Rechtsstreit weist außerdem weder grundsätzliche Bedeutung auf noch erscheint eine Entscheidung des Berufungsgerichts aufgrund mündlicher Verhandlung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich. Das Ersturteil hält den Berufungsangriffen stand.

I. Auf den Hinweis des Senats vom 6.12.2010 (fortan: Hinweis) wird Bezug genommen. Die Ausführungen des Klägervertreters in der hierzu ergangenen Stellungnahme vom 7.1.2011 führen zu keiner abweichenden Beurteilung.

Im Einzelnen:

1. Der - teilweisen - Erledigterklärung der Klägerin haben sich vorab sowohl die Beklagte als auch der Nebenintervenient widersetzt (Bl. 149 und 150 d.A.) Auf die somit einseitig gebliebene Erledigungserklärung der Klägerin ist gleichwohl die Beru...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


Zivilprozessordnung / § 522 Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss
Zivilprozessordnung / § 522 Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss

  (1) 1Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. 2Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen. ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren