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OLG München Beschluss vom 23.01.2009 - 31 Wx 116/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Testamentsvollstreckung. Ernennungsverfügung

 

Leitsatz (amtlich)

Ob ein stillschweigendes Ersuchen des Erblassers zur Ernennung eines Testamentsvollstreckers in einer letztwilligen Verfügung enthalten ist, kann im Erbscheinsverfah-ren grundsätzlich auch dann in der Beschwerdeinstanz überprüft werden, wenn zwischenzeitlich die Ernennungsverfügung rechtskräftig ist.

 

Normenkette

FGG § 81; BGB § 2200

 

Verfahrensgang

LG München II (Beschluss vom 26.09.2008; Aktenzeichen 6 T 4234/07)

AG Fürstenfeldbruck (Aktenzeichen 0449/06)

 

Tenor

I. Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 3 gegen den Beschluss des LG München II vom 26.9.2008 wird zurückgewiesen.

II. Der Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 20.000 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Der Erblasser ist am 12.4.2006 im Alter von 80 Jahren verstorben. Seine Ehefrau und die gemeinsame Tochter sind 1994 bzw. 2005 vorverstorben. Die Beteiligten zu 1 (geboren 1989), 2 (geboren 1990) und 3 (geboren 1995) sind die nichtehelichen Kinder des Erblassers.

Es liegt ein eigenhändiges Testament des Erblassers vom 1.8.2003 vor, das vom Bruder des Erblassers, Rechtsanwalt M. H. abgeliefert wurde und im Wesentlichen wie folgt lautet:

"Testament

Ich ... treffe für meinen Todesfall folgende Verfügung:

1. Meine nichtehelichen Kinder (Beteiligte zu 1, 2 und 3) setze ich zu Alleinerben ein. Jedes der Kinder soll im Anwesen ... Wohn- und Nutzungsrecht in je einer Etage des Hauses haben. Eine Auseinandersetzung der hier entstehenden Erbengemeinschaft schließe ich aus, insbesondere durch Teilungsversteigerung. Wer hier zuwiderhandelt, wird auf den Pflichtteil gesetzt.

2. Meine Lebensgefährtin ... Mutter der Kinder, erhält im Anwesen das höchstpersönliche Wohnrecht auf Lebenszeit. Sie erhält auch das Grabre...

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