Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG München Beschluss vom 10.05.2023 - 18 W 517/23 e

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Sofortige Beschwerde gegen abgelehnten Antrag auf dinglichen Arrest

 

Leitsatz (amtlich)

Das Bedürfnis zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer Kaufpreisrestforderung besteht auch dann, wenn der Gläubiger durch einen Eigentumsvorbehalt an der im Ausland belegenen Kaufsache gesichert ist, zur Geltendmachung seines Herausgabeanspruchs aber vom Kaufvertrag zurücktreten und damit die Rückabwicklung des Kaufvertrags in Kauf nehmen müsste.

Die Frage, ob ein sonstiges Vermögensrecht nach § 857 ZPO (Anwartschaftsrecht) dem inländischen Vollstreckungszugriff unterliegt, ist rechtlich wertend nach dem nationalen Recht klären. Hierfür können die Maßstäbe zur Ermittlung des auf das Anwartschaftsrecht anwendbaren Rechts herangezogen werden.

 

Normenkette

BGB § 449 Abs. 2; ZPO §§ 857, 917 Abs. 2, §§ 928-930

 

Verfahrensgang

LG München I (Aktenzeichen 20 O 4454/23)

 

Tenor

1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird wegen eines Anspruchs der Antragstellerin in Höhe von 510.000 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 14.02.2022 der dingliche Arrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Antragsgegnerin angeordnet.

2. Durch Hinterlegung eines Betrags in Höhe von 605.583 EUR wird die Vollziehung dieses Arrests gehemmt und die Antragsgegnerin berechtigt, die Aufhebung des vollzogenen Arrests zu beantragen.

3. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen.

4. Von den Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin 16 Prozent, die Antragsgegnerin 84 Prozent.

5. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 202.000 EUR festgesetzt.

6. Mit dem Beschluss sind zuzustellen:

  • Antragsschrift vom 27.03.2023 mit Anlagen A 1 bis 13
  • Schriftsatz vom 27.04.2023
  • Schriftsatz vom 08.05.20...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


Bürgerliches Gesetzbuch / § 449 Eigentumsvorbehalt
Bürgerliches Gesetzbuch / § 449 Eigentumsvorbehalt

  (1) Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren