Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Köln Urteil vom 29.09.1995 - 26 U 11/95

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

INKRAFTTRETEN DES ALLGEMEINEN. VERÄUßERUNGSVERBOTS

 

Leitsatz (amtlich)

Inkrafttreten des allgemeinen Veräußerungsverbots

1. Erläßt das Gericht vor Eröffnung des Konkursverfahrens ein allgemeines Veräußerungsverbot, das nach Tag und Stunde datiert ist, so treten die Wirkungen des Verbots nicht erst mit Zustellung an den Gemeinschuldner, sondern bereits mit Erlaß des Beschlusses ein. Die für einen Fall nach der Gesamtvollstreckungsordnung entwickelten Grundsätze der Entscheidung BGH ZIP 1995, 40 f. gelten insoweit auch für das Konkursverfahren.

2. Mit der Hereinnahme eines vom Schuldner zur Verrechnung auf seinem debitorischen Konto eingereichten Kundenschecks erwirbt die Bank ein Sicherungsrecht – Sicherungseigentum oder Pfandrecht – an dem Scheck, welches zur abgesonderten Befriedigung nach § 48 KO berechtigt. Für die Anfechtbarkeit des Erwerbs eines solchen Sicherungsrechts ist der Zeitpunkt der Einreichung des Schecks maßgebend (im Anschluß an BGH ZIP 1992, 778ff.).

 

Tatbestand

Der Kläger macht in seiner Eigenschaft als Konkursverwalter über das Vermögen der Firma R.L. Abwasserleitungsbau GmbH gegen die Beklagte Erstattungsansprüche geltend.

Die spätere Gemeinschuldnerin unterhielt bei der Beklagten seit Ende Dezember 1992 ein Geschäftsgirokonto unter der Nr. …. Wegen der einzelnen Umsätze auf diesem Konto in der Zeit von Eröffnung bis Ende Dezember 1993 wird auf die Ablichtungen der Kontoauszüge Bl. 40-64 d.A. verwiesen.

Im Zusammenhang mit der Kontoeröffnung räumte die Beklagte der Gemeinschuldnerin einen Überziehungskredit in Höhe von 100.000,00 DM ein, der bis April 1993 befristet war. Sicherheiten für diesen Kredit wurden von der Gemeinschuldnerin nicht gestellt und von der Beklagten auch nicht beansprucht. Im Oktober 1993 fragte der Geschä...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


BGH IX ZR 177/94
BGH IX ZR 177/94

  Orientierungssatz 1. Die nach Erlaß eines Allgemeinen Veräußerungsverbotes erfolgte Belastung eines zur Gesamtvollstreckungsmasse gehörenden Grundstücks mit einer Grundschuld ist nicht nach KO § 15 S 2 analog, BGB § 878 wirksam, auch wenn der Antrag auf ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren