Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Köln Urteil vom 01.09.2016 - 15 U 179/15

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

LG Köln (Urteil vom 07.01.2015; Aktenzeichen 2 O 277/14)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 17.10.2017; Aktenzeichen VI ZR 423/16)

 

Tenor

Auf die Berufungen der Beklagten -und der Streithelferin wird das am 07.10.2015 verkündete Teilgrund- und Teilurteil des LG Köln (2 O 277/14) unter Zurückweisung der weiter gehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. Der Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte auf Ersatz ihres Verdienstausfalls in den Jahren 2010 bis 2013 infolge des Unfallereignisses vom 26.06.2010 sowie auf Ersatz der infolge dieses Unfallereignisses außergerichtlich angefallenen Anwaltskosten der Rechtsanwälte C & Collegen ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeden weiteren Verdienstausfall und - nach Erreichen der Altersgrenze - Rentenausfall aus Anlass des Unfallereignisses vom 26.06.2010 zu erstatten.

3. Es wird weiter festgestellt, dass der von der Beklagten zu erstattende Gesamtschaden der Klägerin aus dem Unfallereignis vom 26.06.2010 gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 StVG auf einen Höchstbetrag von 5 Mio. EUR beschränkt ist. Die weiter gehende Klage der Klägerin wird zurückgewiesen.

4. Die Kostenentscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

5. Die Revision wird zugelassen.

 

Gründe

I. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Ersatz von Verdienstausfall aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 26.10.2010 in F (Kreis G) in Anspruch.

Am 26.10.2010 wurde die Klägerin als Beifahrerin ihres Ehemannes auf einem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Motorrad schwer verletzt, als das Motorrad bei einem Abbiegevorgang nach links von einem frontal von hinten auffahrenden Pkw erfasst wurde, der bei der ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


BGH VI ZR 342/02
BGH VI ZR 342/02

  Leitsatz (amtlich) a) Für die Höhe der Geldrente aus § 844 Abs. 2 BGB ist das fiktive Nettoeinkommen des Getöteten nur bis zu seinem voraussichtlichen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben maßgeblich; derzeit ist dies bei einem nicht selbstständig Tätigen ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren