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OLG Köln Beschluss vom 28.10.2009 - 6 AuslA 77/09

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Leitsatz (amtlich)

Zur Frage des Auslieferungshindernisses "ne bis in idem" bei Straftaten, die durch Umsatzsteuerkarusselle in mehreren EU-Staaten (hier : Belgien und die Niederlande) begangen und abgeurteilt worden sind.

 

Tenor

1. Die Auslieferung des niederländischen Staatsangehörigen H Q nach Belgien zur Vollstreckung wegen der in dem Europäischen Haftbefehl des Appelationshofs Antwerpen, Berufungsgericht vom 17.3.2008 (Az. 47 P 2004) enthaltenen Verurteilung durch die 9. Kammer das Berufungsgericht in Antwerpen vom 28.6.2007 (Az. 47 P 2004, Kanzleinummer 1301/2007) wird für zulässig erklärt.

2. Die Fortdauer der Auslieferungshaft wird angeordnet.

 

Gründe

I.

Der Verfolgte ist aufgrund einer Ausschreibung der belgischen Behörden im Schengener Informationssystem - SIS - vom 31.3.2009 (SIDN: BC xxx001) am 6.8.2009 in Heinsberg festgenommen worden.

Gegen ihn liegt ein Europäischer Haftbefehl des Appellationshofs Antwerpen, Berufungsgericht vom 17.3.2008 (Az. 47 P 2004) vor - ausgestellt von Generalanwalt M. T -.

In dem Europäischen Haftbefehl ersuchen die belgischen Behörden um die Auslieferung des Verfolgten zum Zwecke der Vollstreckung des rechtkräftigen Urteils des Berufungsgerichts in Antwerpen - 9. Kammer - vom 28.6.2007 (Az. 47 P 2004, Kanzleinummer 1301/2007), durch das der Verfolgte zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt worden ist, von der noch 1814 Tage zu verbüßen sind.

Die Verurteilung ist - wie es wörtlich in dem Europäischen Haftbefehl heißt - wegen folgender Straftaten erfolgt:

"G J , Buchhalter M E, D S gemeinsam und unter

der Leitung von G M (der hierfür nicht verurteilt wurde)

organisierten im Zeitraum von Januar 1999 bis Dezember 2000 einen MwSt.-

Karussellbetrug.

Auch J L war dabei beteiligt, bei den Nichtanzeigenden.

Die Organisation kaufte direkt neue M...

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