Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Köln Beschluss vom 24.03.2004 - 2 Wx 34/03

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Die diplomatische Immunität eines hoheitlich genutzten Grundstücks wird nicht schon dadurch beeinträchtigt, dass zugunsten eines Gläubigers in das Grundbuch eine Arresthypothek eingetragen wird. Es fehlt insoweit an der für die Bejahung einer Immunitätsbeeinträchtigung stets zu fordernden typischen, abstrakten Gefahr für die diplomatische Tätigkeit.

 

Verfahrensgang

LG Bonn (Beschluss vom 04.11.2003; Aktenzeichen 4 T 47/03)

 

Tenor

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 20.11.2003 gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des LG Bonn vom 4.11.2003 - 4 T 47/03 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde einschließlich der dem Beteiligten zu 1) in diesem Verfahren erwachsenen notwendigen Auslagen hat die Beteiligte zu 2) zu tragen.

 

Gründe

I. Der Beteiligte zu 1) ist Inhaber von 10,25 % Inhaberteilschuldverschreibungen der Republik B - der Beteiligten zu 2) - mit einem Nennwert von insgesamt 50.000 DM sowie von 11,75 % Inhaberteilschuldverschreibungen derselben Schuldnerin über insgesamt 260.000 DM. In den Anleihebedingungen hat die Beteiligte zu 2) unter § 11 Abs. 5 nach näherer Maßgabe dieser Bestimmung auf ihre "Immunität verzichtet". Durch Beschluss vom 28.10.2002 (OLG Frankfurt v. 28.10.2002 - 8 W 68/02, OLGReport Frankfurt 2003, 16) ordnete das OLG Frankfurt a.M. auf Antrag des Beteiligten zu 1) den dinglichen Arrest über das Vermögen der Beteiligten zu 2) wegen 25.654,59 Euro nebst 10,25 % Zinsen seit dem 6.2.2001 aus den Inhaberteilschuldverschreibungen mit der Wertpapierkennnummer ..1 sowie wegen weiterer 132.935,08 Euro nebst 11,75 % Zinsen seit dem 20.5.2001 aus den Inhaberteilschuldverschreibungen mit der Wertpapierkennnummer ..2 sowie wegen einer Kostenpauschale von 18.000 Euro an (vgl. InvO 2003, 373). Durch Ur...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • § 16 Vertragstypen / 6. Inhalt des Geschäftsführervertrags – Vertragsgestaltung
    1
  • § 24 Internationales Erbrecht / cc) Sachlicher Anwendungsbereich
    1
  • § 3 Die häufigsten Abrechnungsfragen / 1. Frage
    1
  • § 4 Pflichtteilsrestanspruch bei geringfügigem Erbteil o ... / II. Annahme des Erbteils
    1
  • § 4 Sachversicherungen / f) Wohnungswechsel
    1
  • § 7 Nachlassgerichtliches Verfahren / a) Grundsätzliches
    1
  • § 9 Kündigung im Arbeitskampf / c) Beteiligungsrechte des Betriebsrats
    1
  • AGS 06/2023, In diesem Heft
    1
  • AGS 08/2023, Streitwert einer Klage auf Zahlung künftige ... / I. Sachverhalt
    1
  • Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftste ... / a) Begriff und Umfang der begünstigten Kapitalgesellschaftsanteile
    1
  • Internationale Aspekte – Das Haager Erwachsenenschutzübe ... / 3.3.5 Ordre public, Art. 21 ErwSÜ
    1
  • Kettenrauchender Nachbar – 20 % Mietminderung
    1
  • Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3309 / aa) Angelegenheit
    1
  • Teil D: Vergütung und Kosten / 15 Einspruch, Bußgeldverfahren [Rdn 165]
    1
  • ZAP 2/2017, Wettbewerbsverstoß: Telefonwerbung ohne Einwilligung
    1
  • ZAP 7/2016, Schadensersatzanspruch: Zünden eines Knallkörpers bei einem Fußballspiel
    1
  • zerb 6/2017, Ausländische Ehen im deutschen Recht im Lic ... / a) Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen
    1
  • zfs 05/2021, Nicht angepasste Geschwindigkeit
    1
  • § 1 Anwaltsvertrag / c) Keine Annahmeerklärung durch den Rechtsanwalt
    0
  • § 1 Vorsorgevollmacht / D. Anmerkungen zur Vorsorgevollmacht
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


OLG Frankfurt am Main 8 W 68/02
OLG Frankfurt am Main 8 W 68/02

  Leitsatz (amtlich) Bei der Beurteilung, ob der Arrestgrund des § 917 Abs. 2 ZPO vorliegt, kommt es auf das Vorhandensein von Inlandsvermögen des Schuldners grundsätzlich nicht an. Dies muss selbst dann gelten, wenn der Arrestantrag von dem Motiv getragen ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Anwaltliches Fachwissen Software Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren