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OLG Köln Beschluss vom 20.03.2012 - III-1 RBs 65/12

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Leitsatz (amtlich)

Stützt das Tatgericht seine Überzeugung vom Vorliegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes (hier: länger als 1 Sekunde Rot) auf die Entfernungsschätzungen von Zeugen (hier: Polizeibeamte), bedarf es in der Regel einer wertenden Auseinandersetzung mit Grundlagen und Beweiswert dieser Schätzung.

Verfahrensgang

AG Köln (Entscheidung vom 01.12.2011; Aktenzeichen 83 Ss-OWi 23/12)

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.

Gründe

I.

Das Amtsgericht hat den Betroffenen "wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 37 Abs. 2, 49 StVO, 24 StVG" zu einer Geldbuße von 300,00 Euro verurteilt und ihm für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge aller Art zu führen.

Zum Schuldspruch hat das Amtsgericht festgestellt:

"Der Betroffene befuhr am 15.2.2011, 6:38 Uhr in Ko. am Steuer des PKW mit dem amtlichen Kennzeichen XXXXX die S.-Straße aus Richtung N.-Straße kommend und bog an der Einmündung S.-Straße/N.-Damm nach links in Richtung stadtauswärts auf den N.-Damm ein. Dabei zeigte die im Einmündungsbereich angebrachte Lichtzeichenanlage bei Überfahren der Haltelinie durch den Betroffenen seit mindestens 1 Sekunde Rotlicht an."

Zur Beweiswürdigung hat das Amtsgericht ausgeführt:

"Der Betroffene bestreitet die ihm vorgeworfene Ordnungswidrigkeit.

Er sei auf dem Weg zur Arbeit nach dem Durchfahren des o.g. Einmündungsbereichs durch Polizeibeamte angehalten worden, die ihm einen Rotlichtverstoß vorgeworfen hätten. Er habe aber kein Rotlicht bemerkt. Im Dienst habe ihm ein Kollege, der Zeuge T., mit dem er über den Vorfall gesprochen habe, gesagt, dass die Ampel zurzeit fehlerhaft funk...

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StVO § 37 § 49 Abs. 3 Nr. 2; BKat Nr. 132.3.1 Leitsatz 1. Für die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes genügt die bloße gefühlsmäßige Schätzung eines den Rotlichtverstoß zufällig beobachtenden (ggf. in der Verkehrsüberwachung erfahrenen) ...

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