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OLG Köln Beschluss vom 08.12.1997 - 16 Wx 311/97

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Mehrheitsbeschluß über die Abänderung der Teilungserklärung einer aus mehreren Häusern bestehenden Wohnungseigentumsanlage hinsichtlich der Abrechnung von Instandhaltungskosten

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Besteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus mehreren Häusern und enthält die Teilungserklärung hinsichtlich der Instandhaltungskosten keine vom Gesetz abweichende Regelung, so beinhaltet ein Mehrheitsbeschluß, künftig die Instandhaltungskosten nach den einzelnen Häusern getrennt abzurechnen und sie nur den Sondereigentümern in diesen Häusern in Rechnung zu stellen, eine im Beschlußwege unzulässige Abänderung der Teilungserklärung. Gegen die Miteigentümer, die ihre Zustimmung verweigert haben, besteht in Fällen dieser Art regelmäßig kein Anspruch auf Zustimmung zur Abänderung der Gemeinschaftsordnung.

 

Normenkette

WoEigG §§ 10, 21

 

Fundstellen

Haufe-Index 541660

OLGR Köln 1998, 337

WuM 1998, 174

IPuR 1999, 45

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