Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Köln Beschluss vom 07.04.2000 - 16 Wx 35/00

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentumssache: Ein Mehrheitsbeschluss, der eine rechtskräftige Entscheidung auf Beseitigung einer baulichen Veränderung ausser Kraft setzen soll, ist auf Anfechtung hin ungültig

 

Verfahrensgang

AG Bergisch Gladbach (Aktenzeichen 35 II 25/99)

LG Köln (Aktenzeichen 29 T 216/99)

 

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19.01.2000 – 29 T 216/99 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten für das Verfahren der Erstbeschwerde entfällt.

Die Antragsgegner haben die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen; außergerichtliche Kosten sind auch für die dritte Instanz nicht zu erstatten.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 8.000,00 DM festgesetzt.

 

Gründe

Die Antragsteller und die Antragsgegner sind Mitglieder einer aus vier Miteigentümern bestehenden Wohnungseigentumsanlage. Die Antragstellerin hat im Jahre 1998 gegen eine Miteigentümerin, die Beteiligte zu 2. a) einen rechtskräftigen Titel auf Beseitigung einer Markise erwirkt. In der Eigentümerversammlung vom 13.03.1999, an der die Antragstellerin aus zwischen den Beteiligten streitigen Gründen nicht teilgenommen hat, beantragte die Beteiligte zu 2. a) darüber abzustimmen, ob die Markise störe. Sie und die weiteren beiden Antragsgegner beschlossen sodann unter TOP 8 für die Eigentümergemeinschaft „ihre nachträgliche Zustimmung zum Anbringen der Markise an der Stelle, an welchem sie zu diesem Zeitpunkt angebracht war”.

Diesen Beschluss sowie weitere unter TOP 6 getroffene Regelungen hat die Antragstellerin angefochten. Das Amtsgericht hat dem Anfechtungsantrag wegen der Markise stattgegeben und ihn im übrigen zurückgewiesen...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Grundlagen und Anforderungen: Geschäftspartner-Management
Geschäftspartner-Management
Bild: Haufe Shop

Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern bietet Unternehmen Möglichkeiten der Geschäftsentwicklung, birgt aber auch Risiken. Das Buch gibt einen Überblick über die nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten eines Compliance-Prozesses auf.


OLG Köln 16 Wx 15/00
OLG Köln 16 Wx 15/00

  Verfahrensgang LG Köln (Beschluss vom 20.12.1999; Aktenzeichen 29 T 117/99)   Tenor Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20.12.1999 – 29 T 117/99 – wird als ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren