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OLG Köln Beschluss vom 02.12.2014 - 4 UF 90/14

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Leitsatz (amtlich)

Der Umstand, dass der Unterhaltsanspruch der leiblichen Kinder des Annehmenden durch das Hinzutreten eines weiteren Unterhaltsberechtigten in der person des Annahmenden zu einer Reduzierung des Unterhaltsanspruchs auf 100 % des Regelunterhalts führt, genügt nicht, um von einem überwiegen der Interessen der Kinder des Annahmenden i.S.d. § 1745 BGB auszugehen.

Normenkette

BGB § 1745

Verfahrensgang

AG Köln (Beschluss vom 26.06.2014; Aktenzeichen 328 F 76/12)

Tenor

Auf die Beschwerde des Annehmenden wird der Beschluss des AG - Familiengericht - Köln vom 26.6.2014 wie folgt abgeändert:

Auf Antrag des Herrn E vom 16.4.2012 wird ausgesprochen, dass er E2 als Kind annimmt.

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz trägt der Annehmende, Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben; ihre eigenen außergerichtlichen Kosen tragen die Beteiligten selbst.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 EUR festgesetzt.

Die Gegenvorstellung des Annehmenden gegen den Beschluss des Senats vom 29.10.2014 wird zurückgewiesen.

Gründe

I. Der Annehmende ist der leibliche Vater der Beteiligten zu 4) und 5). Diese leben bei ihrer Mutter, von der der Annehmende seit Jahren geschieden ist. Der Annehmende ist ihnen gegenüber gemäß der Urkunde des Jugendamtes über die Verpflichtung zum Unterhalt vom 6.7.2010 i.H.v. 105 % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe zum Unterhalt verpflichtet. Im Mai 2013 hat er beantragt, diese Urkunde dahin abzuändern, dass er nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet ist, weil er aufgrund eingeschränkter Arbeitsfähigkeit, berufsbedingter Aufwendungen und der Höhe der Miete nicht mehr leistungsfähig sei. Eine Entscheidung in diesem beim AG Waldbröl anhängigen Verfahren (12 F 159/13) ist noch nicht ergangen.

In zweiter Ehe ist e...

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1Die Annahme darf nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden entgegenstehen oder wenn zu befürchten ist, dass Interessen des Anzunehmenden durch Kinder des Annehmenden gefährdet werden. ...

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