Entscheidungsstichwort (Thema)
Wettbewerbsverstöße beim Vertrieb von Bildträgern - DVD - (Jugendschutz)
Normenkette
UWG §§ 3, 4 Nr. 11, § 8; EGV Art. 28, 30; JuSchG § 12
Verfahrensgang
LG Koblenz (Urteil vom 08.06.2004; Aktenzeichen 1 HK.O 64/04) |
Tenor
1. Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des LG Koblenz vom 8.6.2004 dahin gehend abgeändert, dass der Beschluss vom 20.4.2004 mit der Maßgabe aufrechterhalten wird, dass in dessen Ziff. I. das Wort "Trägermedien" durch das Wort "Bildträger" ersetzt wird.
2. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits hat die Verfügungsbeklagte zu tragen.
Gründe
I. Die Parteien sind Wettbewerber auf dem Gebiet des Vertriebs von Produkten aus dem Bereich der japanischen Comics. Die Verfügungsklägerin vertreibt Bild- und Tonträger unter der Geschäftsbeziehung "A.". Die Verfügungsbeklagte bietet über ihre Homepage www.a.com. und die Plattform des Internethändlers amazon.de Videos und DVDs an. Eine Kontrolle des Alters des Kunden erfolgt dabei nicht. Im Februar 2004 hatte die Verfügungsbeklagte u.a. die DVD "L." im Angebot, die über keine Alterskennzeichnung der Freiwilligen Selbstkontrolle für Filmwirtschaft (FSK) verfügt. Es handelt sich um ein britisches Produkt, das mit der in Großbritannien vorgeschriebenen Alterskennzeichnung der dort für die Klassifizierung zuständigen Stelle, des British Board of Film Classification (BBFC), versehen ist, wonach die DVD ab 15 Jahren freigegeben ist.
Die Verfügungsklägerin erwirkte beim LG Koblenz eine einstweilige Verfügung vom 20.4.2004, mit der es der Verfügungsbeklagten unter Androhung von Ordnungsmitteln untersagt wurde, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Versandhandel Trägermedien anzubieten, zu versenden und/oder zu überlassen, die über...