Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Frage, ob Nacherfüllungsort (Kaufvertrag) grundsätzlich der Erfüllungsort der (primären) kaufvertraglichen Leistungspflicht ist oder der Belegenheitsort der mangelhaften Kaufsache
Verfahrensgang
LG Koblenz (Urteil vom 03.06.2009; Aktenzeichen 8 O 277/08) |
Nachgehend
Tenor
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 3.6.2009 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des LG Koblenz abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz tragen die Kläger.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird zugelassen.
Gründe
I. Die Kläger haben nach dem Kauf eines ...-Faltanhängers bei der Beklagten die "Wandlung" des Kaufvertrages erklärt und mit der Klage die Rückzahlung des Kaufpreises von 7.370 EUR nebst Zinsen Zug um Zug gegen Rückgabe des ...-Faltanhängers geltend gemacht.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).
Das LG hat den Klägern den geltend gemachten Zahlungsanspruch aus den §§ 346 Abs. 1, 433, 434, 437 Nr. 2, 323 Abs. 1 BGB i.H.v. 7.320 EUR nebst Zinsen Zug um Zug gegen Rückgabe des Faltanhängers zugesprochen. Nach Durchführung der Beweisaufnahme sei davon auszugehen, dass mehrere Mängel vorhanden seien, deren Vorliegen bei Gefahrübergang gem. § 476 BGB vermutet werde. Der Rücktritt sei nach Ablauf einer angemessenen Frist erklärt worden. Die Pflichtverletzung sei erheblich. In Höhe von 50 EUR sei der Anspruch der Kläger durch Aufrechnung erloschen, weil der Beklagten insoweit gem. § 280 Abs. 1 BGB ein aufrechenbarer Gegenanspruch wegen der Kosten aus Anlass...