Tenor
1. Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 19. Oktober 2022, Az. 5 O 14/22 KfH, wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten der Berufung fallen der Verfügungsbeklagten zur Last.
Gründe
I. Der Verfügungskläger (im Folgenden auch Kläger) nimmt die Verfügungsbeklagte (fortan auch Beklagte) wegen behaupteten unlauteren Wettbewerbs im Wege der einstweiligen Verfügung auf Unterlassung in Anspruch.
Der Kläger ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, gewerbliche oder selbstständige berufliche Interessen zu verfolgen und zu fördern sowie zu Fragen des lauteren Wettbewerbs zu beraten und zu informieren. Er ist in die beim Bundesamt für Justiz geführte Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände gemäß § 8b UWG eingetragen. Zu seinen Mitgliedern gehören unter anderem Ärztekammern, Apotheken, Kliniken sowie zahlreiche Unternehmen der Heilmittelbranche und aus der Branche Medizinprodukte.
Die Beklagte vertreibt Gesundheitsprodukte, darunter auch ein als "Erdungsbetttuch" bezeichnetes Produkt, das die Benutzer nach ihren werblichen Angaben durch Erdung während des Schlafes unter anderem vor Elektrosmog schützen und das innere elektrische Gleichgewicht wiederherstellen solle. Wissenschaftliche Studien belegten unter anderem positive Effekte auf Regeneration, Ableitung von Elektrosmog, Verbesserung der Blutwerte, Schlaf, Reduktion von Entzündungen, Herz-Kreislauf-Gesundheit, Stresslinderung und hormonelles Gleichgewicht.
Die Beklagte warb für das Produkt auf der Handelsplattform [...].de am 10. März 2022 wie aus Anlagenkonvolut A 4 ersichtlich im Einzelnen wie folgt. Die angegriffenen Angaben 1 bis 11 sind dabei jeweils (von Klägerseite) ersichtlich gemacht.
Der Kläger mahnte die Beklagte mit Schreiben vom 14. Mär...