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OLG Karlsruhe Urteil vom 05.12.2024 - 12 U 34/24

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Konkrete Verweisung eines Profisportlers in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Leitsatz (amtlich)

1. Auch bei einem Profisportler, der die mit sehr hohem Einkommen verbundene Berufstätigkeit typischerweise nur für einen begrenzten Zeitraum und nicht bis zum Rentenalter ausüben kann, ist die bisherige Lebensstellung durch die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte - sportliche - Berufstätigkeit geprägt. Eine Verweisungstätigkeit, die die bisherige Lebensstellung wahren soll, darf deshalb auch hinsichtlich der Vergütung und Wertschätzung nicht spürbar unter dem Niveau dieses zuletzt ausgeübten Berufes liegen.

2. In diesen Fällen kann allerdings eine deutlich höhere Einkommenseinbuße als gewöhnlich für die Wahrung der Lebensstellung unschädlich sein.

Normenkette

VVG § 172; VVG § 174

Verfahrensgang

LG Karlsruhe (Urteil vom 20.02.2024; Aktenzeichen 8 O 100/23)

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 20.02.2024, Az. 8 O 100/23, wie folgt abgeändert:

1.1. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 10.678,30 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus Teilbeträgen von jeweils 2.024,18 EUR ab dem 01.11.2022, dem 01.12.2022, dem 01.01.2023, dem 01.02.2024 und dem 01.03.2024 sowie aus einem weiteren Teilbetrag von 111,48 EUR ab dem 22.12.2022 und aus einem weiteren Teilbetrag von 445,92 EUR ab dem 08.03.2022 zu zahlen.

1.2. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von monatlich 2.024,18 EUR, zahlbar monatlich im Voraus, beginnend ab dem 01.04.2023 bis längstens zum 01.12.2041 zu zahlen.

1.3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 2) verpflichtet ist, den Kläger ab dem 01.04.2023 bis längstens zum ...

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