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OLG Karlsruhe Beschluss vom 30.10.2009 - 2 (7) SsBs 201/09 - AK 109/09

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Leitsatz (amtlich)

Gegenüber Familienangehörigen, die nicht aufgrund eines Arbeitsvertrags, sondern nur gelegentlich aus familiärer Verbundenheit im Unternehmen aushelfen, ist der Unternehmer nicht verpflichtet, die in § 20 Abs. 1 FPersV genannten Bescheinigungen auszustellen.

 

Normenkette

FPersV § 20 Abs. 1 S. 2, § 21 Abs. 1 Nr. 10

 

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts O. vom 9. März 2009 aufgehoben.

Der Betroffene wird freigesprochen.

Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen.

 

Gründe

I. Das Amtsgericht O. verurteilte den Betroffenen mit dem Beschluss vom 09.03.2009 wegen fahrlässigen Nichtaushändigens von Nachweisen über berücksichtigungsfreie Tage zu der Geldbuße von 500,00 Euro.

Hiergegen richtet sich die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde des Betroffenen. Das zulässige Rechtsmittel hat mit der Sachrüge Erfolg.

II. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts betreibt der Betroffene in O. eine kleine Spedition mit zwei LKW. Sein Sohn D. K., der bei einem anderen Arbeitgeber - nicht als Kraftfahrer - beschäftigt ist, hilft ihm gelegentlich als Fahrer aus, wenn "Not am Mann ist". Am 26.03.2008 hatte der Betroffene seinen Sohn gebeten, als Fahrer eines Sattelzuges mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 35 Tonnen zur Erledigung eines Fuhrauftrags einzuspringen. Dieser Bitte entsprechend übernahm es D. K. 19 Tonnen Holz zu einem Kunden zu fahren. Unterwegs wurde er von Polizeibeamten kontrolliert. Dabei konnte er die gemäß § 20 FPersV erforderlichen Bescheinigungen über die letzten 28 Tage nicht vorweisen, da der Betroffene ihm diese Bescheinigung nicht ausgestellt und übergeben hatte. Der Betroffene war der Meinung, dass er zur Ausstellung dieser Bescheinigungen nur gegenü...

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