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OLG Hamm Urteil vom 30.11.2010 - I-19 U 147/09

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Leitsatz (amtlich)

Zu den Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen wegen Lieferung einer vertragswidrigen Schweineherde (hier: Infektion mit dem PRRS-Virus) nach Litauen.

 

Verfahrensgang

LG Münster (Entscheidung vom 15.10.2009; Aktenzeichen 04 O 200/07)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.10.2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 60.533,90 € festgesetzt.

 

Gründe

I.

Nach § 540 Abs.1 Nr.1 ZPO wird wegen der tatsächlichen Feststellungen auf das angefochtene Urteil verwiesen, soweit sich aus dem Nachfolgenden nichts anderes ergibt. Gegen das Urteil richtet sich die Berufung der Klägerin. Sie rügt die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Sie behauptet, die Beklagte habe bei Vertragsschluss die Lieferung PRRS-Virus freier Tiere ausdrücklich zugesichert aber dementgegen infizierte Tiere geliefert. Die jedenfalls unstreitig erfolgte Zusage der Beklagten, Tiere aus klinisch PRRS-freien Betrieben zu liefern, habe das Landgericht unzutreffend dahin ausgelegt, dass lediglich die Lieferung von Tieren ohne erkennbare klinische Krankheitszeichen vereinbart worden sei. Die Beklagte habe sich jedoch durch die Zusage verpflichtet, nicht infizierte Tiere zu liefern. Unabhängig davon stelle die Lieferung infizierter Tiere eine mangelhafte Leistung dar. Infizierte Tiere könnten weder nach den in Litauen noch nach...

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