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OLG Hamm Urteil vom 13.01.2004 - 4 U 112/03

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Verfahrensgang

LG Siegen (Urteil vom 22.08.2003; Aktenzeichen 7 O 50/03)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 26.10.2006; Aktenzeichen I ZR 33/04)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.8.2003 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des LG Siegen wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, das in dem Tenor unter I. die "oder"-Verknüpfung entfällt.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000 EUR abzuwenden, soweit nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

 

Tatbestand

Bei den Klägern handelt es sich um Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen.

Mitglieder des Klägers zu 1) sind u.a. der Bundesverband T e.V. C; der E e.V., dem rund 100 Brauereien angehören; zwei Großbrauereien und die N.

Bei dem Kläger zu 2) sind es u.a. der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels; der L-Verband - ein Zusammenschluss von Herstellern von "Kölsch"; die X KG und S-SB Warenhaus GmbH.

Die Beklagte warb von Ende April bis Ende Juli 2002 für den Verkauf ihres Bieres mit dem sog. Krombacher Regenwald-Projekt.

Dazu waren jedem Kasten Bier Einlegeblätter beigefügt, wie sie auf Bl. 26, 27 der Akten wiedergegeben sind. Ferner warb die Beklagte mit Fernsehspots, wegen deren Inhalt auf die Wiedergabe im Tatbestand des landgerichtlichen Urteils (s. Bl. 359 bis 361 der Akten) Bezug genommen wird.

Vorliegend handelt es sich um die Hauptsacheklage zu dem einstweiligen Verfügungsverfahren 7 O 75/02 LG Siegen = 4 U 109/02 OLG Hamm, das mit dem dortigen Senatsurteil vom 12.11.2002 (vgl. OLG Hamm v. 12.11.2002 - 4 U 109/02, GRUR 2003, 975 ff.) beendet wurde.

Der Kläger zu 1) hat in erster Instanz die Ansicht vertreten, die Beklag...

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